Bundesländer

Immer mehr Schulschwänzer in Deutschland – Zahl der Bußgeldverfahren steigt stark

Veröffentlicht am 13.05.2025Lesedauer: 3 Minuten

In mehreren Bundesländern ist die Zahl der Schulverweigerungsverfahren in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – in NRW etwa um 45 Prozent seit 2020. Hauptursachen für das Fernbleiben der Schüler seien etwa familiäre oder psychische Probleme.

Immer mehr Schüler fehlen unentschuldigt. Das zeigt sich in der Zahl der Bußgeldverfahren gegen die Eltern, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Den stärksten Anstieg verzeichnet dabei Nordrhein-Westfalen.

Die Zahl der Kinder steigt, die dem Unterricht so oft fernbleiben, dass ihre Eltern sogar Bußgeld zahlen müssen. Das geht aus einer „Bild“-Abfrage in den einzelnen Bundesländern hervor.

Am stärksten war der Anstieg in Nordrhein-Westfalen: Dort erhöhten sich die Zahlen um ganze 45 Prozent in fünf Jahren. Im Jahr 2024 war die Zahl der Bußgeldverfahren auf 8076 gestiegen. Im Jahr zuvor waren es 7505, während 2020 lediglich 5573 Verfahren gezählt wurden. Und dabei ist die Zahl der Verfahren nur die Spitze des Eisbergs. Denn Bußgelder werden erst verhängt, wenn Lehrer und Schulleiter bei Dauer-Verweigerern keine andere Handhabe mehr sehen.

In Sachsen-Anhalt gingen im Schuljahr 2023/24 beim Landesschulamt 1945 Verstöße gegen die Schulpflicht ein. 31 Prozent mehr als noch im Schuljahr 2018/19. In Thüringen wurden durch die Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2024 insgesamt 113 Verfahren eingeleitet. 57 Prozent mehr als im Vorjahr (72). In einem Fall wurde eine Rekord-Summe von 1305 Euro fällig. Die Folge: Inzwischen verlässt jeder Zehnte Thüringer seine Schule ohne Abschluss.

In Bayern hat allein die Stadt München im vergangenen Jahr Geldstrafen mit einer Gesamthöhe von rund 600.000 Euro verhängt. 2024 gab es 2766 Verfahren. 15 Prozent mehr als im Vorjahr (2403). Durchschnittlich zahlten die Eltern also mehr als 200 Euro. Auch in Nürnberg (1362 Fälle) stieg die Quote. In Niedersachsen meldete die Landeshauptstadt Hannover im vergangenen Jahr 2880 Verfahren. 21 Prozent mehr als im Vorjahr (2383). Bußgeld-Einnahmen 2024: 468.540 Euro.

Nach 306 Verfahren im Schuljahr 2022/23, wurden in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Schuljahr 372 gezählt. Also 21 Prozent mehr. Hamburg verzeichnete einen 18-Prozent-Anstieg innerhalb von zwei Jahren. Nach 1474 erlassenen Bußgeldbescheiden im Jahr 2022 und 1641 im Jahr 2023, stieg die Zahl 2024 auf 1736.

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In Bremen mussten nur 386 Verfahren im Schuljahr 2019/20 bearbeitet werden, seitdem bewegen sich die Zahlen zwischen 615 und 718 pro Jahr, haben sich also nahezu verdoppelt. In Hessen spricht das Bildungsministerium von knapp 5000 Ordnungswidrigkeitsverfahren pro Jahr.

Die Zahlen in Brandenburg zeigen, dass die Tendenz auch im laufenden Schuljahr weiter steigt. Im 1. Halbjahr 2024/25 gab es mit 132 Verfahren bereits fast so viele wie im kompletten vorangegangenen Schuljahr (153).

Familiäre Probleme und längerer Urlaub

Als Gründe für das Fernbleiben nennen Bildungsministerien und Kommunen „Bild“ gegenüber Schul- oder Prüfungsangst bei Kindern, Mobbing, Gewalt, fehlende Motivation sowie familiäre Probleme als Hauptursachen. In einzelnen Fällen seien aber auch die Eltern schuld, die das Schulwesen grundsätzlich ablehnen oder die die Schulferien verlängern wollten. Eine Sprecherin der bayerischen Stadt Augsburg (rund 300 Verfahren pro Jahr) zu „Bild“: „Vor und nach den Ferien sind günstigere Flugtickets oft eine Verlockung, nicht am Unterricht teilzunehmen.“

Im Bezirksamt Berlin-Neukölln (im Schnitt 460 Bescheide/Jahr) wurden die Gründe mithilfe eines sogenannten Schuldistanz-Teams ausgewertet. 70 Prozent gehen auf familiäre Problemlagen zurück, heißt es. Darunter fielen fehlende Tagesstrukturen oder soziale Isolation, prekäre Lebenssituation der Eltern bis hin zu Verpflichtungen der Kinder im Haushalt wie die Pflege von Geschwisterkindern. In 15 Prozent seien psychische Erkrankungen der Grund.

So hoch sind die Bußgelder

Für die Eltern kann es teuer werden. Wiederholungstäter müssen in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland und Nordrhein-Westfalen mit bis zu 1000 Euro Strafe rechnen. In Sachsen sind 1250 Euro möglich, in Thüringen und Rheinland-Pfalz 1500 Euro. In Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern können es sogar bis zu 2500 Euro sein.

coh

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