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E-Scooter und Leihfahrräder stehen an der neuen Jelbi-Station am Brandenburger Tor.

© dpa/Paul Zinken

Paris ein Vorbild?: Städte-und Gemeindebund gegen E-Scooter-Verbot in Deutschland

Die französische Hauptstadt will ab dem 1. September Leihroller verbieten. Gerd Landsberg vom Städte-und Gemeindebund hält das für Deutschland für nicht angebracht.

Der Städte-und Gemeindebund spricht sich gegen ein E-Scooter-Verbot nach Pariser Vorbild in Deutschland aus. „Ein generelles Verbot wie in Paris kann nicht als Blaupause für Deutschland dienen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“.

„Aus unserer Sicht könnte die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche Abhilfe schaffen, um mehr Ordnung bei E-Scooter-Leihangeboten zu erreichen“, erklärte er. 

In vielen Großstädten regen Menschen sich inzwischen über E-Scooter auf, die den Verkehr gefährden oder auf Bürgersteigen herumliegen. Paris will den Verleih der Roller nun bald verbieten. Bei einer Bürgerbefragung am Sonntag hatten sich 89 Prozent der Bewohner für ein Verbot ausgesprochen.

„Die Bürger haben sich klar gegen die E-Scooter ausgesprochen“, sagte Bürgermeisterin Anne Hidalgo am Sonntagabend im Pariser Rathaus. „Ab dem 1. September gibt es keine Leihroller mehr in Paris. Dies ist ein Sieg der lokalen Demokratie.“

Seit 2018 gibt es die E-Scooter in Paris. Drei Vermieter bieten derzeit rund 15.000 Roller an, mit denen Touristen und Einheimische oft recht unvorsichtig unterwegs sind - auch auf den oft schmalen Gehwegen, wo sie eigentlich nicht hingehören. Auch liegen ungenutzte Roller trotz ausgewiesener Abstellplätze kreuz und quer herum. Wie die Zeitung „Le Monde“ berichtete, gab es im vergangenen Jahr 408 Unfälle mit E-Scootern in Paris, mit drei Toten und 459 Verletzten.

„Die Problemlagen bei E-Scootern ähneln sich in vielen Städten weltweit“, sagte Gerd Landsberg . „Insbesondere das falsche Abstellen der Leihfahrzeuge auf Gehwegen ist weit verbreitet“, kritisierte Landsberg. „Dennoch kann ein generelles Verbot nicht als Vorbild dienen“, betonte er.

Landsberg sprach sich allerdings für Nachbesserungen der Straßenverkehrsordnung und der Straßengesetzen von Bund und Ländern aus: „Die Leihangebote sollten dort klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden. Das erspart dann auch unnötige Gerichtsverfahren.“ (Tsp/dpa)

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