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Kommunaler Klimaschutz

Wie Kommunen von Öl und Erdgas wegkommen können

Das Nutzen fossiler Energie in den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Industrie muss so rasch wie möglich beendet werden. Den Kommunen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Der Kommunale Klimakongress im Mai zeigt in vier Foren, wie das gelingen kann. In einer Serie stellt der Staatsanzeiger die Themen vor.
Zwei Personen stehen vor einem Haus mit PV-Anlage auf dem Dach

Den Umstieg auf erneuerbare Energien müssen Städte und Bürger gleichermaßen bewerkstelligen

KEA-BW)

KARLSRUHE. Die drittgrößte Stadt des Landes hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen. 75 Maßnahmen stehen im Klimaschutzkonzept Karlsruhes, das der Gemeinderat vor drei Jahren erneuert hat. Die Ziele sind klar: Bis 2040 muss die Stadtverwaltung klimaneutral sein. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Stadt­ge­biet um mindestens 58 Prozent, bezogen auf den Stand von 2010, abgesenk­t wer­den. Das bedeutet gegenüber 2017 eine Absenkung auf höchstens 3,3 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr.
Die hohen Energiepreise erhöhen den Druck auf Kommunen, Energie zu sparen, Liegenschaften zu sanieren und diese mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Noch ist das Land von fossilen Energien abhängig

Der Gesetzgeber gibt dabei das Tempo vor: Das Land will bis 2040 klimaneutral werden, was auch für alle Kommunen gilt. Am 1. Februar hat der Landtag das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Damit wird das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 novelliert. Doch noch ist Baden-Württemberg von fossilen Energien abhängig. Der Erdgas-Anteil am gesamten Primärenergieverbrauch liegt bei rund 20 Prozent. Wohngebäude im Land werden zu mehr als drei Vierteln mit Heizöl und Erdgas beheizt. 43 Prozent davon nutzen Gas, etwa ein Drittel Öl, so die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).

Für Städte und Gemeinden lautet demnach die Formel: Energie einsparen und den Restbedarf erneuerbar decken, allen voran in den eigenen Gebäuden. Bei Neubauten gibt die Stadt Karlsruhe die Standards vor. „Grundsätzlich wird im KfW-55-Standard für Nicht-Wohngebäude gebaut und es gilt die PV-Pflicht“, erklärt Julia Hackenbruch, Fachbereichsleiterin Klima und Umwelt. Für Wohngebäude gilt der KfW-40-Standard. Schon seit 30 Jahren ist ein Gründach in Kombination mit Photovoltaik für städtische Gebäude vorgegeben, erklärt sie weiter. Allein durch effizientes Energiemanagement und Unterstützung von Hausmeistern und Nutzern lässt sich der Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden um zehn bis 20 Prozent reduzieren. Damit amortisiert sich die Stelle beispielsweise einer Energiemanagerin meist bereits durch die geringeren Energiekosten.

In Karlsruhe startete vor zehn Jahren das „EinSparProjekt“ in den Schulen, im Jahr darauf auch in den Dienststellen der Stadtverwaltung. Dabei ging es um den vernünftigen Umgang mit Energie im Alltag. Bei den Energie- und Wasserkosten konnten etwa zwei Millionen Euro eingespart werden. Zudem wurden rund 5000 Tonnen Kohlendioxid vermieden. Seit 2022 wird das Projekt dauerhaft fortgeführt.

Eine Plattform für neue Ideen und Projekte

„Kommunaler Klimaschutz zahlt sich aus, nicht nur für die Umwelt. Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur, sparen Energiekosten und sind künftig unabhängiger von Energieimporten,“, so der Geschäftsführer der KEA-BW, Volker Kienzlen.

Doch wie gelingt Kommunen der Weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien? Ein Klimaschutzkonzept, ein Klimaschutzteilkonzept und der European Energy Award strukturieren den Weg zur Klimaneutralität, so KEA-BW.

Diese und andere Themen beleuchtet der Kommunale Klimakongress am 17. Mai in Karlsruhe. Die Veranstaltung bietet eine Plattform, um neue Ideen und Projekte kennenzulernen und weiter zu verbreiten. In vier Foren werden Praxisbeispiele von Kommunen gezeigt, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung anpacken. Der Klimakongress wird vom Umweltministerium veranstaltet. Kooperationspartner sind die Stadt Karlsruhe und die KEA-BW.

Land und Kommunen erneuern Klimapakt

Die kommunalen Landesverbände und das Land Baden-Württemberg haben den gemeinsamen Klimaschutzpakt bis Ende 2024 fortgeschrieben. Mit der Unterzeichnung bekennen sich Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag erneut zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes des Landes.
Dazu gehört auch das Ziel, bis 2040 eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. Das Land stellt dafür in diesem und im nächsten Jahr Fördermittel in Höhe von fast 36 Millionen Euro bereit
Bislang sind nach Angaben des Umweltministeriums 496 Städte, Gemeinden und Landkreise dem Klimaschutzpakt beigetreten.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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