Finanzielle Mittel für den Ausbau der Ganztagsplätze unzureichend
Nach Ansicht der Städte in Hessen reichen die finanziellen Mittel nicht aus, um zum Schuljahr 2026/2027 Betreuungsplätze aufzubauen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.
“Wir müssen jetzt schon Alarm schlagen: Die vorgesehenen Bundes- und Landesmittel reichen bei weitem nicht aus, die notwendigen Ganztagsplätze rechtzeitig aufzubauen und vorzuhalten, wenn zum Schuljahr 2026/2027 der entsprechende Rechtsanspruch in Kraft tritt“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld. “Es ist schlicht frustriert, wie auf Bundesebene Erwartungen geweckt und Versprechen gegeben werden, obwohl weder Geld noch Fachkräfte vorhanden sind.“
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages haben das Land Hessen aufgefordert, seine Anstrengungen erheblich zu verstärken, um den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit schulischen Angeboten erfüllen zu können. Außerdem müsse die Investitionsfähigkeit für alle schulischen Angebote und Angebote an Schulen in der Förderrichtlinie vorgesehen werden.
Sollte das Land Hessen den Rechtsanspruch nicht erfüllen können, drohen den 33 Städten und Landkreisen als Jugendhilfeträgern dreistellige Millionenbeträge pro Jahr an Schadenersatzforderungen zum Beispiel für Kosten für Ersatzangebote. Dr. Wingenfeld: “Es ist ganz klar. Diese muss das Land übernehmen, denn es hat in Kenntnis des Umstandes, dass es in Hessen schon für die Kinder bis sechs Jahren nicht ausreichend Plätze und Fachkräfte gibt und der vom Bund für das Land vorgesehene finanzielle Ausgleich noch nicht einmal den Bedarf der Stadt Frankfurt am Main alleine deckt, dem Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt.“
Ein weiteres Problem sehen die Städte in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau). Es zeigt sich, dass nach den Formulierungen des § 1 Investitionsprogramms Ganztagsausbau nicht alle Betreuungsangebote förderfähig sind sowie die Gelder bei weitem nicht ausreichen. Dr. Wingenfeld: “Alleine die Grundschulen in der Stadt Fulda brauchen mindestens 25 Mio. EUR an Investitionsmitteln. Die Stadt Fulda soll aber nur 2,278 Mio. EUR von rund 248 Mio. EUR für ganz Hessen bekommen.“
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