Mehr Umweltschutz bei Industrie- und Tierhaltungsanlagen

eu europa europäische union

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 16.03.2023 ihre gemeinsame Position zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) beschlossen. Mit dem Beschluss zeigen sich die Mitgliedstaaten bereit, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf mehr Industrie- und Tierhaltungsanlagen und erstmals auch auf Bergbaubetriebe zu erweitern.

Die IED schreibt für größere Industrieanlagen das nötige Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit vor und macht Vorgaben zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Umwelt. Im April 2022 hatte die europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Die Novelle erweitert den Anwendungsbereich der IED und schreibt EU-weit einheitliche und strengere Begrenzungen von Umweltwirkungen vor. Des Weiteren werden neue Vorgaben für das Umwelt- und Chemikalienmanagement gemacht und die Pläne zur Transformation hin zu mehr Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz konkretisiert.

Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt gemeinsam mit einer Mehrheit der europäischen Umweltministerinnen und Umweltminister den Vorschlag der EU-Kommission. Ebenso sprachen sie sich für strengere und europaweit einheitliche Begrenzungen von Umweltauswirkungen aus, wie sie der Vorschlag der EU-Kommission vorsieht. Allein in Deutschland wird die IED bereits heute auf etwa 13.000 Industrie- und Tierhaltungsanlagen angewendet.

Die Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen werden nun im Trilogverfahren zwischen Rat, Kommission und dem europäischen Parlament fortgeführt.

Anmerkung:

Die Klimakrise und Umweltverschmutzung erfordern ein Handeln in allen Bereichen. Dabei sind auch die Industrie und die Tierhaltung als große Emittenten in den Bereich Luft und Wassers gefragt. Ein stärkerer Schutz der Grundwasservorkommen vor Stoffeinträgen kann nur gelingen, wenn die Landwirtschaft auf eine ökologische Landwirtschaft umsteigt. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast zur Vermeidung von multiresistenten Keimen erheblich vermindert oder sogar verboten werden muss.

28.04.2023