Die FDP will durch eine Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Behörden zur schnelleren Digitalisierung verpflichten. Dadurch müssten sie Verwaltungsdienstleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt verbindlich digital anbieten, wie das Handelsblatt unter Berufung auf ein Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion berichtete. Wenn die Behörden sich nicht an die Fristen halten, sollen demnach auch Strafen möglich sein.

"Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung einführen, der an klare Fristen gekoppelt ist", sagte der FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser der Zeitung. Dem Positionspapier zufolge sollen staatliche Stellen "mit spürbaren Konsequenzen rechnen müssen", sollten sie dem Rechtsanspruch nicht gerecht werden.

Seit Januar liegt Entwurf des Innenministeriums vor

Das Bundesinnenministerium bezeichnete das neue OZG den Angaben zufolge als "wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung". Das Onlinezugangsgesetz trat 2017 in Kraft. Eigentlich sollten die Behörden demnach zahlreiche Verwaltungsvorgänge digitalisieren – und das binnen fünf Jahren, also bis 2022. Zum Ende der Umsetzungsfrist im Oktober waren aber nur wenige Leistungen flächendeckend digital verfügbar.

Seit Ende Januar liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für eine Änderung des OZG vor. Dieser sieht vor, die Kommunikation zwischen Privatpersonen und der Verwaltung über ein sogenanntes Bürgerkonto abzuwickeln. Dabei soll der Onlinepersonalausweis eingesetzt werden – der bislang aber von vielen Menschen noch nicht genutzt wird. Der Entwurf des Ministeriums sieht keine Umsetzungsfrist vor.