Telemedizin im Justizvollzug: Virtuelle Gesundheitsversorgung für Inhaftierte​

Immer mehr Bundesländer setzen bei der medizinischen Versorgung von Inhaftierten auf virtuelle Sprechstunden.

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Arzt zeigt auf eine Waage (Symbolbild)

(Bild: Production Perig/Shutterstock.com)

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Von
  • Imke Stock
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In einem Bereich ist die Telemedizin – die durch das kürzlich verabschiedete eHealth-Gesetz gestärkt werden soll – bereits in vielen Bundesländern erprobt oder seit Jahren fest integriert: in Gefängnissen. Denn viele Bundesländer sind mit ihrem Justizvollzug digital aufgeschlossener als gedacht. Was als Notlösung aufgrund des Ärztemangels begann, hat sich mittlerweile zu einem Standard in über hundert Justizvollzugseinrichtungen bundesweit entwickelt. Mecklenburg-Vorpommern plant die Einführung der Telemedizin in seinen Justizvollzugsanstalten Anfang 2024, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Weitere Bundesländer dürften folgen.

Der Staat ist während des Gefängnisaufenthalts für die medizinische Betreuung der Inhaftierten verantwortlich und hat eine sogenannte Garantenpflicht gegenüber den Menschen, denen er die Freiheit entzogen hat. In geschlossenen Einrichtungen muss er folglich eine Grundversorgung gewährleisten. Doch schon außerhalb eines Gefängnisses ist es schwierig, zeitnah einen Termin zu erhalten. In Deutschland gibt es laut Justizportal des Bundes und der Länder 252 Vollzugsanstalten – darunter fünf Vollzugsanstalten mit angeschlossenem Krankenhaus und drei reine Justizvollzugskrankenhäuser.

Hinzu kommt der Weg zur Praxis und die Wartezeit vor Ort. Inhaftierte können nicht einfach einen Termin in einer Arztpraxis außerhalb des Gefängnisses vereinbaren und die Praxis eigenständig aufsuchen. Für den Transport und die Begleitung eines Inhaftierten bei einer solchen "Ausführung" zu einem Arzttermin sind Justizpersonal und gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um das Risiko eines Zwischenfalls oder einer Flucht zu minimieren.

Knapper oder nicht zeitnaher (Fach-)ärztlicher Rat stellt eine Herausforderung dar, daher hat sich die Telemedizin als praktikable Lösung erwiesen, insbesondere für den Zugang zu Fachärzten wie Dermatologen. Derzeit setzen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein ein Telemedizinsystem des Anbieters Videoclinic ein. In Hessen wird es im Maßregelvollzug eingesetzt, teilte der Videoclinic-Geschäftsführer, Friedrich Völker, auf Anfrage von heise online mit.

Für die Bereiche Allgemeinmedizin und Psychiatrie gibt es einen 24/7-Bereitschaftsdienst – darüber hinaus für die Sprechstunden in den Bereichen Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Dermatologie, Infektiologie, Substitution und Psychotherapie. Bei Bedarf könnten fremdsprachige Ärzte und Dolmetscher hinzugezogen werden. Bei der Teledermatologie können Patienten beispielsweise ihre Hautprobleme von Ärzten aus der Ferne beurteilen lassen, daher hat sie sich in Gefängnissen als kostengünstige und effektive Methode erwiesen.

Videoclinic bietet sein Telemedizinsystem nicht für die Allgemeinheit, sondern nur für sogenannte "geschlossene Systeme" wie Justizeinrichtungen oder auch die Containerschifffahrt an. Die Telemedizin im Justizvollzug unterscheidet sich sowohl technisch als auch organisatorisch und medizinisch von der Telemedizin, die außerhalb der Justizvollzugsanstalten (JVA) eingesetzt wird. Um diese Telemedizin-Lösung nutzen zu können, ist lediglich Strom erforderlich. Idealerweise ist auch ein Internetzugang vorhanden. Falls dies nicht der Fall ist oder dieser Übertragungsweg nicht gewünscht ist, stellt Videoclinic einen 4G-Router zur Verfügung. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt zwischen dem Telemedizin-Arzt und dem Patienten im Gefängnis.

Anstelle von Laptops, Tablets oder Smartphones wird "spezialisierte Hardware" eingesetzt, darunter spezialisierte Videotelefonie-Geräte und sogenannte Remote Medical Devices wie digitale Stethoskope, Otoskope und Dermatoskope. In der Regel ist ein Mitarbeiter des Krankenpflegedienstes vor Ort, der bei der Durchführung der telemedizinischen Behandlung assistieren kann, beispielsweise beim Anlegen des digitalen Stethoskops oder bei der Nutzung des digitalen Dermatoskops. Mit diesem werden Bilder von Hautproblemen aufgenommen und an Dermatologen übermittelt, die den Patienten bei Bedarf zu einer virtuellen Sprechstunde einladen.

Da sich ein Großteil der Inhaftierten nicht in einer Einrichtung mit Krankenhaus befindet, sind sie auf einen Hausarzt angewiesen, auch Anstaltsarzt genannt. Ärzte, die in diesem Umfeld arbeiten wollen, sind jedoch schwer zu finden. "Das Aufgabengebiet der Medizin im Strafvollzug ist anspruchsvoll, da bei Gefangenen aufgrund ihrer Lebensführung in Freiheit oder infolge von Suchterkrankungen höhere gesundheitliche Risiken vorliegen können." schreibt Justiz.NRW in einer aktuellen Stellenausschreibung.

(mack)