Schweiz will bei Strommangel Websites und Mobilfunk runter​fahren

Die Schweizer Regierung hat ihre Pläne für eine Krise der Stromversorgung vorgestellt. Das Mobilfunknetz soll gedrosselt und Websites abgeschaltet werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 196 Kommentare lesen

(Bild: muhammadtoqeer/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Regierung will im Falle einer Krise bei der Stromversorgung die Übertragung großer Datenmengen im Mobilfunknetz erschweren sowie Websites mit viel Datenverkehr abschalten. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, den der Bundesrat vorgestellt hat.

Wenn die Nachfrage nach elektrischer Energie das Angebot während mehrerer Tage oder Wochen übersteigt, spricht man von einer Strommangellage. In solch einem Fall müssen teils branchenspezifische Maßnahmen ergriffen werden, damit die Stromversorgung nicht zusammenbricht.

Mit einem neuen Verordnungsentwurf skizziert der Bundesrat nun einen Lösungsvorschlag für die Telekommunikationsbranche. Zur Senkung des Stromverbrauchs im Krisenfall schlägt die Schweizer Regierung der Mobilfunkbranche ein dreistufiges Vorgehen vor.

In der ersten Phase sollen die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder abgeschaltet und große Datenmengen nur noch verzögert übertragen werden. Der zweite Schritt betrifft die mittleren Mobilfunk-Frequenzbänder. In der dritten Stufe schließlich werden 10 Prozent der sogenannten Makro-Antennenstandorte abgeschaltet, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrats.

Zuvorderst ist jedoch vorgesehen, Websites mit starkem Traffic per DNS-Filterung (Domain Name System) zu sperren, mit dem Ziel den Datenverkehr zu reduzieren. Davon betroffen wären viel genutzte Plattformen, darunter für Videos, Musik und soziale Medien.

Um welche Sites es sich dabei handeln könnte, konkretisiert der Bundesrat nicht. Die Festlegung der zu sperrenden Plattformen solle erst im Krisenfall geschehen, heißt es in einem Begleitdokument zum Entwurf.

"Insgesamt können die Maßnahmen die Datenübertragung erschweren" schreibt der Bundesrat. Es könne zu längeren Wartezeiten oder fehlenden Datenverbindungen kommen, etwa bei Bezahlterminals oder Authentifizierungen. Doch er relativiert: "Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen".

Das Anhörungsverfahren – in der Schweiz Vernehmlassung genannt – für den Verordnungsentwurf läuft noch bis zum 21. Mai 2024. Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer sogenannten Branchenlösung. Mit einem Vorschlag vom Herbst 2023 wollte der Bundesrat sicherstellen, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage zumindest teilweise weiterlaufen kann.

(vbr)