PersonalausweisEU muss Abgabe von Fingerabdrücken erneut regeln

Dass EU-Bürger:innen für ihren Personalausweis Fingerabdrücke abgeben müssen, ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Aber die EU hat einen Fehler im Gesetzgebungsprozess gemacht. Deshalb muss sie nun dennoch nachbessern.

Dieser Fingerabdruck ist generiert und gehört zu keinem echten Menschen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute einen deutschen Fall entschieden, der die verpflichtende Abgabe zweier Fingerabdrücke für den Personalausweis betrifft. Diese Verpflichtung „ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar“, schreibt der EuGH in seiner Pressemitteilung.

Geklagt hatte der Bürgerrechtler Detlev Sieber, ehemaliger Geschäftsführer bei digitalcourage. Die Fingerabdruckpflicht sei ungerechtfertigt, fand Sieber. Es sei nicht notwendig, die Biometriedaten in den Ausweis aufzunehmen. Es fühle sich an, als sei man nicht Bürger, sondern „Tatverdächtiger“. Sieber verlangte daher auf dem Amt einen Ausweis ohne biometrische Vermessung. Das wurde ihm verwehrt, woraufhin er vor Gericht zog. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wiederum legte den Fall dem EuGH vor.

Nach einer Anhörung, die vor einem Jahr stattfand, war die Generalanwältin beim EuGH der Argumentation von Sieber nicht gefolgt: Sie hatte in ihrer Stellungnahme im Jahr 2023 den Zwang zum Fingerabdruck im Ausweis als zulässig angesehen. Das heutige Urteil bestätigt diese Sichtweise.

Vorderseite des deutschen Personalausweises in der ab 2. August 2021 ausgegebenen Fassung.
Vorderseite des deutschen Personalausweises in der ab 2. August 2021 ausgegebenen Fassung.

Fingerabdrücke sind verhältnismäßig

Das Urteil wirkt sich auf die gesamte EU aus. Seit einer Verordnung aus dem Jahr 2019 sollen in allen EU-Staaten Fingerabdrücke und biometrische Gesichtsbilder auf einem Chip im Personalausweis gespeichert werden. Daher hat der EuGH auch die Gültigkeit der Unionsverordnung geprüft. Die Fingerabdruckpflicht schränke zwar die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein, sei aber in diesem Fall dennoch gerechtfertigt und verhältnismäßig.

Die Pflicht sei durch die Ziele gerechtfertigt, „die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten“, so das Gericht. Dennoch muss die EU nun nachbessern, denn sie hat die Verordnung auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt. Es braucht eine neue Verordnung und dafür eine Einstimmigkeit im Rat, so der EuGH.

EU muss nachbessern

Damit ist die zugrundeliegende EU-Verordnung ungültig. Sie wird jedoch nicht sofort nichtig, denn das könnte „schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben“. Sie bleibt daher bis Ende 2026 wirksam, bis dahin muss nachgebessert werden.

Der Deutsche Bundestag beschloss die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Ausweisen im Jahr 2020. Seit August 2021 müssen alle Deutschen zwei Fingerabdrücke hinterlassen, wenn sie einen Personalausweis beantragen, meist von beiden Zeigefingern.

Gewöhnung an Biometriedatenabgabe

Bei der zwangsweisen Abgabe der Fingerabdrücke für die Reisepässe hatte der EuGH vor mehr als zehn Jahren entschieden, dass die Verpflichtung zur Körperdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sei. Mittlerweile ist eine Gewöhnung eingetreten, dass für Ausweis und Pass eine biometrische Vermessung und Speicherung normal sei – selbst bei Kindern. Der deutsche Personalausweis als innerstaatliches Dokument verbindet die Fingerabdruckabgabe – anders als beim Pass – auch noch mit einer 90-tägigen Speicherung der Biometriedaten bei den zuständigen Behörden.

Der Rechtsanwalt des Klägers, Wilhelm Achelpöhler, hatte argumentiert, dass die Fingerabdrücke ihren angegebenen Zweck nicht erfüllen würden. Die angebliche sicherheitspolitische Notwendigkeit der biometrischen Datenpflicht sei nicht belegt. Die Fingerabdrücke seien daher ein „untaugliches Instrument“. Dass die Biometriedaten nach der Ausweiserstellung für die Dauer von 90 Tagen gespeichert werden dürfen und für andere Zwecke missbraucht werden könnten, sei nicht akzeptabel. Denn die Fingerabdrücke können in dieser Zeit beispielsweise Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Der EuGH widerspricht dieser Argumentation. Ein Gesichtsfoto allein wäre weniger wirksam als die zwei Fingerabdrücke. „Alterung, Lebensweise, Erkrankung oder ein chirurgischer Eingriff können nämlich die anatomischen Merkmale des Gesichts verändern“, so das Gericht.

Nach dem Urteil des EuGH geht der konkrete Fall aus Deutschland wieder zurück an das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

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28 Ergänzungen

  1. Es wurde ja nun gerichtlich festgestellt, dass einerseits die Fingerabdruecke der Faelschungssicherheit der Ausweisdokumente dienen sollen, und das andererseits die Faelschungssicherheit durch biometrische Lichtbilder derer durch die Fingerabdruecke unterlegen sei. Dann folgt doch der logische Schluss, dass biometrische Lichtbilder ab sofort weder notwendig und damit auch nicht mehr angemessen sind.

    1. Die Fingerabdrücke sind zwar laut EuGH fälschungssicherer, jedoch kommen sie nur bei Kontrollen in Frage, wenn es Zweifel beim Lichtbildabgleich gibt und das auch nur bei Behördenkontakt z.B. Bundespolizei. Das liegt im Ermessen der Vollzugsbeamten.

      Außerdem kommt er auch bei Einzelhandel und Co. zur Anwendung. Da reicht der Lichtbildabgleich total aus. Die Fingerabdrücke kommen nur bei z.B. Zweifel am Flughafen etc. zur Anwendung und nicht jedesmal.

      1. Wenn es nach mir geht benoetigen sie weder noch. Wenn jedoch die Biometrie ausschliesslich der Faelschungssicherheit dienen soll (was eigentlich das Problem der Ausweisausgeber sein muesste), dann reicht doch *ein* biometrisches Merkmal, und zwar das Staerkste.
        Fuer alle normalen Identitaetsnachweise ist dieses Dokument ein Anscheinsnachweis, dafuer wird ueberhaupt keine Biometrie benoetigt.
        Wenn jedoch die Biometrie ueber das Ausweisdokument hinaus Verwendung findet – was ich jedoch stark annehme – dann will die Behoerde soviel Biometrie wie moeglich.
        Bei Erstbeantragung dieser biometrischen Kennkarte stand im dazu gehoerenden Gesetz noch, dass die Lichtbilder fuer die Erstellung des Ausweisdokumentes Verwendung finden und nicht darueberhinaus. Es galt die schnellstmoegliche Vernichtung des Bild-Datendatzes und des physikalischen Bildes nach Erstellung und Aushaendigung des Dokumentes. Nach einigen Novellierungen ist davon nichts uebrig geblieben und die Biometrie steht dauerhaft zum Abruf bereit. So wird es zweifelsohne auch mit den Fingerabdruecken passieren. Faelschungssicherheit??? Wer es glaubt…

        1. Auf den Punkt gebracht
          Sie hat argumentiert, dass wir so unsere Freiheit sichern
          Und so wird in dann die KI Kontrolle am Eingang, die DNA Probe, … gerechtfertigt werden können
          Stück für Stück nehmen sie uns Freiheiten
          Ich werde auf jeden Fall beim Amt fragen, wer haftet, sollten meine Daten geklaut werden, weil die Datensicherheit bei unseren Behörden nicht besser ist als die bei Facebook
          mal sehen, wer mir das unterschreiben will
          Wenn es keiner macht , dann sollen sie es an das E. Parlament weiterleiten

    2. Es geht darum möglichst viele Daten von uns zu sammeln und das biometrische Bild braucht man um uns demnächst an den Grenzen und überall anders zu identifizieren
      Natürlich nur um die Freizügigkeit in der EU zu erhalten
      Freizügigkeit die davo nie in Frage gestellt worden ist
      Wir werden zu China 2 0

  2. „Ein Gesichtsfoto allein wäre weniger wirksam als die zwei Fingerabdrücke. „Alterung, Lebensweise, Erkrankung oder ein chirurgischer Eingriff können nämlich die anatomischen Merkmale des Gesichts verändern“, so das Gericht.“ – Hat das Gericht dafür auch irgendeinen Beweis, oder haben die sich das einfach aus dem Arsch gezogen?

  3. Interessant und beunruhigend ist, dass sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung auf ‚Gemeinwohl‘ bezieht. Und zwar in einer klar politisch motivierten und kaum logischen Umdeutung des Begriffs.

    Dies lässt böses Erahnen, dass zukünftig dann auch andere hässliche Dinge aus dem Einmaleins des Überwachungsstaats und der Datenausbeuterei, wie die Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle, digitale Identitäten oder Zwangsgesundheitsdatenvermarktung, dann nach einer „Kreatives Schreiben für Fortgeschrittene“-Session beim obersten Gericht als absolut alternativlose Gemeinwohlgaranten (da Supergemeinwohl Sicherheit oder so) abgestempelt und durchgewunken werden.

    Für mich wird damit wohl auch noch die letzte EU-Institution, von der ich bisher noch etwas positives statt nur postdemokratisches erwartet habe, auch zur lächerlichen Farce. Das macht es zumindest übersichtlicher.

    1. Die EU entwickelt sich zur Diktatur
      Allein das was zur Meinungsfreiheit kommt, ist erschreckend
      Hass soll nicht definiert werden denn man will es ja anpassen können
      d.h. man kann morgen etwas bestrafen, was gestern noch straffrei war
      Ich sehe die EU ,aber auch Deutschland inzwischen weit entfernt von einem Staat, der die Grundrechte der Menschen achtet

      Und mir macht das Angst

      1. > Die EU entwickelt sich zur Diktatur … Und mir macht das Angst

        Wer falschen Behauptungen gutgläubig auf dem Leim geht, könnte Angst bekommen. Genau das ist durch Desinformationskampagnen beabsichtigt: Wir sollen Angst bekommen und in Untätigkeit erstarren.

        Demokratie ist die einzige Staatsform, die gelernt werden muss. (Oskar Negt 2004)

        1. Nicht Antonia ist desinformiert. Lies weniger angebliche „Faktenchecker“, die einem vorlügen, dass nur Russland Propaganda betreiben würde und guck dir lieber die Realität an.

          1. > angebliche angebliche „Faktenchecker“, die einem vorlügen, dass nur Russland Propaganda betreiben würde, dass nur Russland Propaganda betreiben würde

            Kannst Du mir bitte mal solche lügenden „Faktenchecker“ beispielhaft aufzählen? Ein paar Links wären nett, so zum Realitätsabgleich, weil meine Bildung dazu nicht ausreicht. Bin soo verwirrrt. Herzlichsten Dank.

  4. > Sie hatte in ihrer Stellungnahme im Jahr 2023 den Zwang zum Fingerabdruck im Ausweis als zulässig angesehen. Das heutige Urteil bestätigt diese Sichtweise.

    Schade, dass die Richter schon wieder inkompetent waren.

    > Die Pflicht sei durch die Ziele gerechtfertigt, „die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten“, so das Gericht.

    Die Pflicht verstößt gegen den logischen Grundsatz, dass erst eine Straftat stattgefunden haben muss bevor man überhaupt zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet werden kann.

    > Damit ist die zugrundeliegende EU-Verordnung ungültig. Sie wird jedoch nicht sofort nichtig, denn das könnte „schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben“. Sie bleibt daher bis Ende 2026 wirksam, bis dahin muss nachgebessert werden.

    Warum nachbessern? Abschaffen und das gefälligst sofort.

    Dieser rückständige Unsinn hat in der EU und ihren Mitgliedsstaaten einem absoluten und unwiderruflichen Denkverbot zu unterliegen, wenn wir bei der Kritik an Diktaturen ernst genommen werden wollen.

  5. Erste Hälfte, lernt mal, dass auch längere Ergänzungen Ergänzungen sind und nicht nur drei Wörter zu Erkenntnis führen sagt:

    „ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar“

    Ist es natürlich nicht. Klarer Verstoß gegen Art. 8 EMRK. Das haben sie geflisstenlich ignoriert und mal wieder demonstriert dass Gerichte, Politiker und Staatsbedinstete alle nur andere Seiten der selben Pest sind und die gegenseitige Kontrolle eine dreiste und perfide Lüge um uns in der Sklaverei zu halten.

    Noch dreister die Behauptung es ginge um Sicherheit vor Fälschungen. Blödsinn. Längst erwiesen, dass das nicht stimmt und selbst wenn es stimmen würde und selbst wenn sie einen Anspruch darauf hätten, schon daran mangelt es weil der Ausweiszwang und die damit ermöglichte un einhergehende totalitäre staatliche Überwachung per se unzulässig ist, gegen jede Menschenwürde verstößt, wäre das bereits durch den Zwang ein biometrisches Gesichtsbild dem staatlichen Angreifer zwangsweise zur Verfügung zu stellen gegeben, somit hinfällig.

    Sogar Ihren eigenen, uns aufgewzunegen Vorschriften widersprechen sie: „Die Fingerabdruckpflicht schränke zwar die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein“, es fehlt aber der dafür notwenidge Einschränkungsvorbahlt, u. a. in Art 8 EMRK. Nicht mal um Rechtsfindung geht es vor Staatsgerichten, nur um Begründungsfindung wwelchen totalitären Schwachsinn auch immer gegen uns durchzusetzen.

  6. eigenartigerweise behält der Personalausweis auch seine Gültigkeit, wenn der Chip aus irgendwelchen gründen nicht mehr auslesbar ist. Das bedeutet für mich im Umkerschluß, das es nur darum geht an die Biometrischen Daten des Fingerabdruckes zu gelangen um diese ohne gerichtliche Anordnung benutzen zu können. Ansonsten würde ja im Gesetzestext nicht die ANDERWEITIGE VERWENDUNG stehen.
    Hier wird mal wieder der Bürger für dumm erklärt.

    1. Und der nächste Schritt ist ja schon geplant
      erschreckend finde ich, dass man vorbei an allen Aussagen beim ursprünglichen Standpunkt blieb und erwartet, dass Menschen noch an den Rechtsstaat glauben
      Die hat alles was Zeugen gesagt haben einfach ignoriert

  7. Ich habe schon lange keinen Personalausweis mehr, nur den Reisepass (mit Fingerabdruck). Wozu doppelt Gebühren zahlen ?
    Ich plane, kurz vor Ablauf meines Reisepasses, mir im Ausland, nicht EU, mir einen neuen Reisepass zuzulegen, ohne ID.
    Mal sehen, ob das möglich ist.

  8. 2,5 Jahre Zeit, um sich neue Ausreden dafür einfallen zu lassen, warum so ein Schandgesetz in demokratischen Rechtsstaaten vorgeblich eine Existenzberechtigung besitzen soll.

    Die Politik sollte vor dem EuGH kuschen und nicht umgekehrt.

  9. Diese Demonstration der Wertlosigkeit des eigenen Jura-Abschlusses erinnert mich an an die Sorte von Infektionskrankheit, mit der man sich ganz einfach infiziert, aber von der man niemals zu 100 % geheilt ist.

  10. Weiterhin Fingerabdruckabgabe verweigern, anders geht es nicht.
    Wenn eine Verordnung ungültig ist, dann ist sie ungültig und es kann somit nicht weiter verlangt praktiziert werden.
    Auch die Speicherung schon abgegebener Fingerabdrücke ist somit KEIN Recht mehr.

    Art. 1. GG bleibt für immer bestehen, auch nach der nächsten „Rechtsprechung“ der EU über 2026 hinaus.

  11. „Der deutsche Personalausweis als innerstaatliches Dokument verbindet die Fingerabdruckabgabe – anders als beim Pass – auch noch mit einer 90-tägigen Speicherung der Biometriedaten bei den zuständigen Behörden.“
    ->gibt es dafür Belege von der Autorin?
    Lt. der FAQ zum Reisepass auf https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html ist es dasselbe wie bei Perso:
    „Ist der Reisepass fertig produziert, werden beim Passhersteller im Produktionssystem alle personenbezogenen Daten einschließlich der Fingerabdrücke gelöscht. Nach Aushändigung des Reisepasses werden die Fingerabdrücke auch im Bürgeramt gelöscht.“
    ->selbiges steht auch in der FAQ zum Perso.

      1. Danke für die schnelle Antwort. Allerdings meinte ich, ob es Belege dafür gibt, dass die Speicherung beim Reisepass nicht erfolgt, denn lt. den genannten FAQs steht bei Perso und Reisepass, dass die Abdrücke nach Ausgabe gelöscht werden, also auch beim Reisepass erstmal gespeichert bleiben bei der Behörde.
        Hintergrund: Suche gerade nach der richtigen Wahl jetzt. Vorerst bis zum Urtiel mit vorläufigen Ausweisen durchgekommen. Was nun? Was ist nun sicherer (Person oder Reisepass – beim Pass gibt es keine Onlinekonten o.ä., die mißbraucht werden könnten->spräche evtl. eher für den Pass, wenn man schon Abdrücke abgeben muß – keine Speicherung der Abdrücke beim Pass wäre ein weiteres Argument für den Pass->daher die Frage nach Belegen, dass beim Pass nicht auch vorerst gespeichert wird).

        1. Ich würde das so interpretieren: In der EU-Verordnung von 2019 ist ja explizit festgelegt, dass spätestens neunzig Tage nach der Ausgabe der Ausweise die Fingerabdruck-Referenzdaten zu löschen sind. Das gibt es so in der EU-Verordnung zu Reisepässen, die zehn Jahre älter ist, nicht. Das könnte man nun als Vorteil interpretieren, würde ich aber nicht, denn: In dieser Zeit können die Daten über die reine Identitätsüberprüfung hinaus Verwendung finden, wenn nationale Gesetze das regeln (was auch deutlich schneller zu ändern ist als eine EU-Verordnung).

          Entsprechend würde ich mich für einen Reisepass entscheiden. (Leider wäre mein Chip allerdings nicht sehr haltbar.)

  12. Bei meiner letzten Beantragung eines Ausweises habe ich eine Datenschutzerklärung angefordert. Sowohl Monate davor, als auch am Schalter selbst. Die Dame am Schalter war sichtlich überfordert mit einer Forderung, aber Wochen nach der Ausgabe des Ausweises bekam ich doch noch eine Datenschutzerklärung. Und darin steht, dass alle meine abgegebenen Daten für die Dauer der Gültigkeit des Dokumentes, also zehn Jahre, gespeichert werden.
    Was hat denn das BMI eigentlich für Erkenntnisse gewonnen, wie die Fingerabdruckspflicht in Reisepässen die internationale Sicherheit von Terrorismus und Tourismus erhöht haben könnte?
    https://fragdenstaat.de/anfrage/grundlagen-fur-fingerabdrucke-in-reisepassen-und-personalausweisen/

    1. > Datenschutzerklärung. Und darin steht, dass alle meine abgegebenen Daten für die Dauer der Gültigkeit des Dokumentes, also zehn Jahre, gespeichert werden.

      Die interessante Zeit beginnt also nach Ablauf der Gültigkeit. Dann also wäre zu überprüfen, ob die Daten tatsächlich gelöscht wurden. Welche Anfrage wäre zu diesem Zweck zu stellen? Wie mache ich das, bevor ich einen neuen Ausweis beantrage?

  13. Im Juni werde ich meinen nun schon vierten „Vorläufigen Personalausweis“ beantragen.

    Dabei werde ich ein paar Fragen zur aktuellen und geplanten Handhabe des Umgangs mit persönlichen Daten allgemein stellen.
    Und vielleicht bekomme ich sogar im besten Falle etwas Brauchbares sowie Aktuelles zum interessanten Thema als Antwort !?
    Dann werde ich es hier veröffentlichen.

    Anmerkung :

    MACHT und KONTROLLE regieren die Welt.
    Und ich befürchte, dass im Hintergrund gerade mit Hochdruck und erschreckender Geschwindigkeit, Vieles in vorbereiteter Durchführung in den nächsten Startlöchern wartet, um dann weiter Schritt für Schritt
    per neuer Gesetzgebung die Grund- und Menschenrechte weiter einzuschränken.
    Der Widerstand bei ALLEN und gerade auch bei vermeintlich kleinen Angelegenheiten muss m.E. deutlicher und stärker werden, sonst ist es um
    die Demokratie bald gänzlich geschehen.
    Aber wem sage ich das.

    Schönes Wochenende für alle hier!

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