Bezahlkarten für Asylbewerber: Sicherheitsexperten finden Schwachstellen und Tracker
Der Bundesrat hat der Regelung von Bezahlkarten für Asylbewerber zugestimmt. Die damit verknüpften Apps scheinen jedoch hastig programmiert worden zu sein.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der sogenannten Bezahlkarte für Asylbewerber zugestimmt. Länder und Behörden können entscheiden, ob sie solche Karten anstelle von Geld- oder Sachleistungen ausgeben. Neben den physischen Karten lässt sich Guthaben über Wallet-Apps auf dem Smartphone nutzen. Die Sicherheitsexperten Tim Schäfers und Niklas Klee stellten bei mehreren Anbietern solcher Apps jedoch nach ihrer Einschätzung "teils erhebliche Sicherheitslücken und Datenschutzverstöße" wie Nutzertracking fest.
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Die Bezahlkarte wird mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (PDF) bundeseinheitlich geregelt. In der Gesetzesbegründung (PDF) heißt es: "Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient als Bargeldsurrogat und ermöglicht eine elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern. Soweit eine Bezahlkarte eine Bargeldabhebefunkton beinhaltet, handelt es sich bei dem abhebbaren Betrag um eine Geldleistung."
Pilotprojekte in etlichen Kommunen
In einigen Kommunen, Landkreisen und Bundesländern sind solche Bezahlkarten bereits im Einsatz. Dazu gehörten die Thüringer Landkreise Greiz und Eichsfeld, Hannover, Leipzig, der Ortenaukreis, Hamburg und mehrere Regionen in Bayern, heißt es in dem 39-seitigen Sicherheitsbericht (PDF) von Schäfers und Klee.
Mit der Bezahlkarte soll unter anderem erreicht werden, dass die finanziellen Leistungen nicht in die Heimatländer der Asylbewerber gelangen, um mit dem Geld beispielsweise Schleuser zu bezahlen. Während der Union die Regelungen nicht weit genug gingen, bezeichneten die Linke-Abgeordneten sie als "Kontroll- und Stigmatisierungsmittel, die Geflüchteten auch noch das letzte Element der Selbstbestimmung nehmen werde".
Umfassende Kontrollmöglichkeiten
Die Anbieter solcher Dienste werben aktiv mit solchen Kontrollmöglichkeiten. So nennt bei der Socialcard der Anbieter Publk GmbH folgende Konfigurationsmöglichkeiten:
- Ausschluss von bestimmten Branchen, zum Beispiel Glücksspiel
- Betragsbegrenzungen bei Barverfügungen
- Regionale Einschränkungen der Kartenakzeptanz, zum Beispiel auf Deutschland oder PLZ-Gebiete
- Beschränkung des Karteneinsatzes für Onlinekäufe
Darüber hinaus gibt es für Nutzer weitere Einschränkungen. Dazu zählen der Stadt Hamburg zufolge ein Mindestumsatz von 5 bis 10 Euro beim Abheben von Bargeld in Geschäften, Gebühren beim Abheben von Bargeld am Automaten sowie Gebühren bei mehr als 20 Zahlungen im Monat. Pro volljähriger Person können 50 Euro im Monat an Bargeld abgehoben werden. Für die Kommunen hat die Bezahlkarte den Vorteil, dass kein Bargeld mehr ausgezahlt werden muss und Konten komplett digital verwaltet werden können.
Socialcard, Bezahlkarte und Givve Card überprüft |
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Bitte was? Die Karten sehen aus wie eine normale Master-/Visa-Karte. Damit wird doch...
Genau, einfach alle Hürden abschaffen und das Geld direkt in der gewünschten Menge dahin...
Ich frage mich ernsthaft wie die Beschränkungen technisch funktionieren, soweit ich es...
Da gleich wieder Neid zu unterstellen ist billig. Solange die Leute vom Steuerzahler...