Bezahlkarten für Asylbewerber: Sicherheitsexperten finden Schwachstellen und Tracker

Der Bundesrat hat der Regelung von Bezahlkarten für Asylbewerber zugestimmt. Die damit verknüpften Apps scheinen jedoch hastig programmiert worden zu sein.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll die Auszahlung von Bargeld ersetzen.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll die Auszahlung von Bargeld ersetzen. (Bild: Givve)

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der sogenannten Bezahlkarte für Asylbewerber zugestimmt. Länder und Behörden können entscheiden, ob sie solche Karten anstelle von Geld- oder Sachleistungen ausgeben. Neben den physischen Karten lässt sich Guthaben über Wallet-Apps auf dem Smartphone nutzen. Die Sicherheitsexperten Tim Schäfers und Niklas Klee stellten bei mehreren Anbietern solcher Apps jedoch nach ihrer Einschätzung "teils erhebliche Sicherheitslücken und Datenschutzverstöße" wie Nutzertracking fest.

Inhalt:
  1. Bezahlkarten für Asylbewerber: Sicherheitsexperten finden Schwachstellen und Tracker
  2. Socialcard, Bezahlkarte und Givve Card überprüft

Die Bezahlkarte wird mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (PDF) bundeseinheitlich geregelt. In der Gesetzesbegründung (PDF) heißt es: "Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient als Bargeldsurrogat und ermöglicht eine elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern. Soweit eine Bezahlkarte eine Bargeldabhebefunkton beinhaltet, handelt es sich bei dem abhebbaren Betrag um eine Geldleistung."

Pilotprojekte in etlichen Kommunen

In einigen Kommunen, Landkreisen und Bundesländern sind solche Bezahlkarten bereits im Einsatz. Dazu gehörten die Thüringer Landkreise Greiz und Eichsfeld, Hannover, Leipzig, der Ortenaukreis, Hamburg und mehrere Regionen in Bayern, heißt es in dem 39-seitigen Sicherheitsbericht (PDF) von Schäfers und Klee.

Mit der Bezahlkarte soll unter anderem erreicht werden, dass die finanziellen Leistungen nicht in die Heimatländer der Asylbewerber gelangen, um mit dem Geld beispielsweise Schleuser zu bezahlen. Während der Union die Regelungen nicht weit genug gingen, bezeichneten die Linke-Abgeordneten sie als "Kontroll- und Stigmatisierungsmittel, die Geflüchteten auch noch das letzte Element der Selbstbestimmung nehmen werde".

Umfassende Kontrollmöglichkeiten

Die Anbieter solcher Dienste werben aktiv mit solchen Kontrollmöglichkeiten. So nennt bei der Socialcard der Anbieter Publk GmbH folgende Konfigurationsmöglichkeiten:

  • Ausschluss von bestimmten Branchen, zum Beispiel Glücksspiel
  • Betragsbegrenzungen bei Barverfügungen
  • Regionale Einschränkungen der Kartenakzeptanz, zum Beispiel auf Deutschland oder PLZ-Gebiete
  • Beschränkung des Karteneinsatzes für Onlinekäufe

Darüber hinaus gibt es für Nutzer weitere Einschränkungen. Dazu zählen der Stadt Hamburg zufolge ein Mindestumsatz von 5 bis 10 Euro beim Abheben von Bargeld in Geschäften, Gebühren beim Abheben von Bargeld am Automaten sowie Gebühren bei mehr als 20 Zahlungen im Monat. Pro volljähriger Person können 50 Euro im Monat an Bargeld abgehoben werden. Für die Kommunen hat die Bezahlkarte den Vorteil, dass kein Bargeld mehr ausgezahlt werden muss und Konten komplett digital verwaltet werden können.

Socialcard, Bezahlkarte und Givve Card überprüft 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Jakelandiar 03. Mai 2024

Bitte was? Die Karten sehen aus wie eine normale Master-/Visa-Karte. Damit wird doch...

theEngineer 30. Apr 2024

Genau, einfach alle Hürden abschaffen und das Geld direkt in der gewünschten Menge dahin...

robinx999 28. Apr 2024

Ich frage mich ernsthaft wie die Beschränkungen technisch funktionieren, soweit ich es...

Tr1umph 28. Apr 2024

Da gleich wieder Neid zu unterstellen ist billig. Solange die Leute vom Steuerzahler...


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Amazon-Klage
"US-Verbraucherschutzbehörde ist verfassungswidrig"

Amazon will nicht verbindlich für den Rückruf von Drittanbieterprodukten verantwortlich sein - und stellt die Existenzberechtigung einer Behörde infrage.

Amazon-Klage: US-Verbraucherschutzbehörde ist verfassungswidrig
Artikel
  1. Elon Musk: Donald Trump sieht Interessenkonflikt bezüglich China
    Elon Musk
    Donald Trump sieht Interessenkonflikt bezüglich China

    US-Präsident Donald Trump kann bei Elon Musk keine Interessenkonflikte erkennen - es sei denn, es geht um China.

  2. Einstieg in Cuda: So kommt der Code von der CPU auf die GPU
    Einstieg in Cuda
    So kommt der Code von der CPU auf die GPU

    Cuda for fun and profit Ein Faktor für Cudas Erfolg ist der geringe Aufwand für die Portierung von Code. Wir zeigen, wie leicht das ist.
    Eine Anleitung von Johannes Hiltscher

  3. Tolle Indiegames aus diesem Jahr: Zauberschule planen, Roadtrip managen, Burnout kurieren
    Tolle Indiegames aus diesem Jahr
    Zauberschule planen, Roadtrip managen, Burnout kurieren

    Mord, Magie und Entspannung pur: Im Schatten der Blockbuster gibt es tolle Indiegames. Golem.de stellt die besten vor.
    Von Rainer Sigl

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Finde einen Job mit
Mach dich schlauer mit
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    Daily Deals • Neue Tiefstpreise: LG UltraGear 27GS60QX-B QHD/180 Hz 144,99€, ASUS ROG Strix B760-F Gaming WIFI 174,90€, Creative Sound Blaster G8 127,49€, SteelSeries Arctis Nova 1 29,99€ • Wochenendknaller bei MediaMarkt • MSI RTX 5080 1.419€ • Preissenkung bei AMD-CPUs [Werbung]
    •  /