Petition gestartet: Recht auf Leben ohne Digitalzwang soll ins Grundgesetz

Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes vor 75 Jahren war Digitalisierung noch kein Thema. Eine Petition fordert nun, dass diese nicht zum Zwang wird.

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Am 23. Mai 1949 trat in der Bundesrepublik das Grundgesetz in Kraft.
Am 23. Mai 1949 trat in der Bundesrepublik das Grundgesetz in Kraft. (Bild: Andreas Praefcke)

Der Deutsche Bundestag soll dazu aufgefordert werden, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen. Am 75. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes startete der Verein Digitalcourage dazu eine Onlinepetition, die aber auch in Papierform unterstützt werden kann.

Zur Begründung heißt es in der Petition: "Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z. B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen."

Der Verein kritisiert unter anderem die Bahn, weil die Bahncard mit wenigen Ausnahmen nur noch in Verbindung mit einem Kundenkonto und einer Smartphone-App genutzt werden kann. Die Plastikkarten werden hingegen fast vollständig abgeschafft.

Auch technikaffine Menschen betroffen

Der Deutschen Post wurde im vergangenen Jahr der Negativpreis Big Brother Award verliehen, weil ihre neuen Packstationen sich nur noch mit einem Smartphone nutzen lassen. "Auch der zunehmende Zwang, Arzttermine über die Plattform des Unternehmens Doctolib zu vereinbaren, war mehrfach Thema", schreibt der Verein.

Digitalzwang bedeute nicht nur für alte, arme und kranke Menschen "eine handfeste Benachteiligung bis hin zum kompletten Ausschluss von Diensten". Auch technikaffine Nutzer seien betroffen, die nicht ständig ihre Daten "in alle Welt senden oder wahllos neue Apps auf ihren Geräten installieren wollen".

In der Petition wird daher Wahlfreiheit gefordert: "Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren."

Ein rechtlicher Anknüpfungspunkt sieht der Verein in Artikel 3 des Grundgesetzes, der eine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache oder Behinderung verbietet. Dieser Artikel soll ergänzt werden um das Verbot, "Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen".

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Zwar spielten digitale Themen damals noch keine Rolle. Jedoch leitete das Bundesverfassungsgericht aus den verankerten Grundrechten unter anderem ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab, das auch als Datenschutz-Grundrecht bezeichnet wird.



dma42 25. Mai 2024

Das Recht an seinen persönlichen Daten ist ein anderes Thema und muss natürlich auch...

<break> 24. Mai 2024

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Anzahl_an_Mobiltelefonen Über...

Lapje 24. Mai 2024

Ich gehe mal stark davon aus, dass der Vorgängerpost ironischer Natur war...

Lapje 24. Mai 2024

Wiesi das? Es ist niergends vorgegeben, wo Petitionen gestellt werden sollen/müssen. Es...


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