Die Ampelkoalition will stärker gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgehen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bei Scheinvaterschaften erkennen Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit – teilweise gegen Geld – Vaterschaften an, in die sie biologisch oder sozial jedoch nicht involviert sind. Sie dienen letztendlich nur dazu, dem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft zu beschaffen. Die Mutter und gegebenenfalls Geschwister können ebenso ein Aufenthaltsrecht und damit einen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland bekommen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollen mit ihrem Gesetzentwurf nun ein verschärftes Prüfverfahren einführen. Schon bei einem theoretisch möglichen Missbrauch soll die Anerkennung eines Kindes demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerbehörden erfolgen können.
"Wir schieben Täuschungen und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, einen deutlichen Riegel vor", sagte Faeser nach dem Kabinettsbeschluss. Scheinvaterschaften gingen immer auch zulasten der betroffenen Kinder, sagte die Ministerin. "Hierfür gibt es keinerlei Toleranz. Wir müssen Kinder davor schützen, dass sie von falschen Vätern instrumentalisiert werden." Buschmann sagte, man habe jetzt "eine Lösung gefunden, um die Masche der falschen Väter zu stoppen".
Fälle werden laut Ministerien oft nicht erkannt
Den Ministerien für Justiz und Inneres zufolge haben die Ausländerbehörden zwischen Januar 2018 und Dezember 2021 1.769 mögliche Fälle von Scheinvaterschaften bearbeitet. Rund 290 davon wurden als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bewertet. Weitere 1.800 Fälle wurden in den deutschen Auslandsvertretungen geprüft. Beide Ministerien gehen insgesamt von einer hohen Dunkelziffer bei Scheinvaterschaften aus.
Schon bisher kann das Anerkennungsverfahren ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass sich jemand fälschlich als Vater ausgibt. Solche Fälle werden laut den Ministerien aber oft nicht rechtzeitig erkannt. Denn derzeit sind für das Erkennen eines Missbrauchs hauptsächlich die Stellen verantwortlich, die eine Vaterschaftsanerkennung lediglich beurkunden, also Jugendämter oder Notare. Für diese sind Informationen, die auf eine Scheinvaterschaft hindeuten könnten, aber demnach nur schwer ermittelbar. Deshalb werden den Angaben nach Missbrauchsfälle oft erst zu spät erkannt. Eine nachträgliche Korrektur einer anerkannten Vaterschaft sei dann nicht mehr möglich.
Standesamt soll künftig zuständig sein
Künftig soll nun das Standesamt entscheiden, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre automatisch der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben – etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum.
"Bestätigt sich der Verdacht, werden nicht nur die Vaterschaftsanerkennung verweigert, sondern können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen", sagte der FDP-Politiker Stephan Thomae. Dies sei auch rückwirkend möglich, wenn sich erst nach der Anerkennung zeigt, dass diese unter falschen Angaben erfolgt ist.