Regeln starten ab Januar: Die Auswirkungen der EU-Kuchensteuer

Kuchensteuer: Darauf müssen Schulen und Kitas beim Basaren bald achten
Eine EU-Regelung, die ab Januar in Kraft tritt, wird umgangssprachlich auch "Kuchensteuer" genannt. Dabei müssen sich viele umstellen.

Kuchensteuer an Schulen und Kitas

Bäcker

Ob ein Bäcker wirklich ein Problem damit hat, wenn Eltern an der Schule einen Kuchenbasar durchführen?

Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Kuchensteuer umgehen: Diese Möglichkeiten gibt es

Apfelkuchen

Durch die neue EU-Regelung könnten Kuchenbasare teurer und bürokratisch aufwändiger werden.

Bild: Erstellt mit Midjourney / Patrick Hannemann

Aufregerthema

Es ist für viele Familien unverständlich, dass durch die EU-Regelung selbst Kuchenbasare mit dieser bürokratischen Aufwand belastet werden. Schließlich dienen diese Einnahmen häufig dem guten Zweck, Klassenfahrten oder andere Dinge für die Kinder zu finanzieren. So nimmt eine in der Theorie gut gemeinte Idee der Politik in der Praxis absurde Züge an.

Die Frage ist auch, wo das eigentliche "Hoheitsgebiet" von Kommunen aufhört. Hilft etwa eine Gemeinde der Anderen beim Räumen von Schnee, könnte das gemäß der Richtlinie genauso auch ein Bauer mit dem Traktor erledigen und dafür Geld bekommen. Wichtige Aufgaben werden unnötig kompliziert im Streit um Zuständigkeiten.

Es bleibt aber abzuwarten, wie die Praxis ausgestaltet wird. Wahrscheinlich wird sich bis auf wenige Ausnahmen nicht so viel ändern.