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Investitionsbedarf
zum Aus- und Umbau
städtischer Fernwärme

Auftraggeber

Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Jahr

2024


Die Fernwärme ist einer der zentralen Schlüssel zum Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestandes und für die urbane Wärmewende. Dies zeigen unter anderem die Big 5-Energiesystemstudien aus dem Jahr 2021, die Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (2024) und unser Gutachten für den Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und den Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Allen Gutachten gemein ist, dass der Fernwärme neben einer erhöhten Energieeffizienz und dem Einsatz von erneuerbaren Energien in der Objektversorgung eine Schlüsselrolle zukommt. Dies beinhaltet einen deutlichen Ausbau der Fernwärmenutzung im Gebäudesektor und die gleichzeitige Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung. Hierfür sind umfangreiche Investitionen in technische Maßnahmen notwendig, deren Umsetzung entschlossene politische Weichenstellungen benötigt.

Fernwärme als Schlüssel zur Wärmewende

Der Gebäudebestand soll bis spätestens 2045 klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist zum einen die Reduktion des Wärmebedarfs in den Gebäuden notwendig. Der verbleibende Wärmebedarf muss dann langfristig klimaneutral bereitgestellt werden. In städtischen Gebieten können der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme hierzu einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Auf Basis des Entwicklungspfades zeigt die Studie:

  • Die Anzahl der an die Fernwärme angeschlossenen Gebäude verdreifacht sich bis 2045 auf 3,6 Millionen Wohngebäude.
  • Die Anzahl der fernwärmeversorgten Wohnungen steigt von gut 6 Millionen auf 14 Millionen.
  • Die Energieträgerstruktur der Fernwärmeerzeugung ist vielfältig: industrielle Abwärme, Großwärmepumpen, Wasserstoff-KWK, tiefe Geothermie, Abfallverbrennung, Biomasse und Freiflächen-Solarthermie kommen zum Einsatz.
  • Der Anteil erneuerbarer Fernwärmeerzeugung und Abwärmenutzung wird bis 2030 auf 50 Prozent erhöht und erreicht bis 2045 100 Prozent.
  • Die notwendigen Investitionen für den Ausbau der Fernwärmenetze, Wärmespeicher und neuen Erzeugungsanlagen belaufen sich bis 2030 auf 43,5 Milliarden Euro und bis 2045 auf 74,4 Milliarden Euro.
  • Werden die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in ihrer heutigen Form fortgeschrieben, so ergibt sich bis zum Jahr 2030 ein Förderbedarf für Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Geänderte Rahmenbedingungen in der Fernwärmeerzeugung

Das aktuelle Gutachten ist ein Update der Studie „Perspektive der Fernwärme – Maßnahmenprogramm 2030“ aus dem Jahr 2020.

Folgende geänderte Rahmenbedingungen bezieht das Gutachten ein:

  • Aktuelle Studienlage – Orientierung an der Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“
  • Geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, etwa die Einführung des Gesetzes zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) und Novellierung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG)
  • Deutlicher Anstieg der Baukosten

Das neue Gutachten ist angelehnt an die Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“, erstellt für für die Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende. Auch wenn sich einzelne Werte und Annahmen im Vergleich zur Vorgängerstudie ändern, bleibt der Entwicklungspfad der Fernwärme im Wesentlichen bestehen und sieht ihre Nutzung weiterhin als zentralen Schlüssel für die urbane Wärmewende.

Links und Downloads

Zur Studie (Webseite VKU)

Zur Vorgängerstudie (2020)

Projektteam: Nora Langreder, Frederik Lettow, Nils Thamling, Marco Wünsch

Stand: 22.07.2024

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