Europäischen digitalen Flüchtlingsausweis einführen - Wichtiger Baustein zur Ordnung der Migration
Die Migrationspolitik steht im Zentrum der politischen Diskussionen. Die Vorschläge zur Ordnung, Begrenzung und Steuerung überschlagen sich. Vieles wird vorgeschlagen, was rechtlich und tatsächlich kaum umsetzbar erscheint. Natürlich gibt es auch auf der nationalen Ebene Handlungsspielräume, die man nutzen kann. Entscheidend ist aber am Ende, ob es eine solide, umsetzbare, europäische Migrationspolitik geben wird. Entsprechende Beschlüsse sind gefasst worden, die Umsetzung wird allerdings dauern. Dazu gehört insbesondere, an den Außengrenzen der EU Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen, in denen die Asylverfahren binnen drei Monaten abgewickelt werden.
Gerade in Deutschland wird zurecht beklagt, dass wir zu wenig über die Menschen wissen, die zu uns kommen, aber auch über die Personen, die schon hier sind. Oft fehlen Ausweispapiere, sind möglicherweise verloren gegangen oder vernichtet worden. Auch die Angaben über das tatsächliche Herkunftsland sind oft unsicher. Hier sollte die rechtliche Möglichkeit eröffnet werden, generell Handydaten auszulesen, aus denen sowohl das Herkunftsland wie auch die Identität ermittelt werden kann.
Zur Umsetzung sollte auch ein europäisch einheitlicher digitaler Flüchtlingsausweis gehören. In diesem Dokument sollte nicht nur die Identität und der Aufenthaltsstatus erkennbar sein, sondern auch die Möglichkeit bestehen, zum Beispiel Bezahlfunktionen oder den Zugang zur gesundheitlichen Versorgungen zu regeln. Auch eine Beschränkung auf das Aufenthaltsland oder ein bestimmtes Gebiet könnte hier vorgesehen werden, da andernfalls eine erfolgte Verteilung von Personen nicht nach prüfbar ist. Da die europäische Umsetzung auch wieder erhebliche Zeit in Anspruch nehmen würde, könnte Deutschland hier zum Beispiel auch zusammen mit Österreich vorangehen.
Es würde viele Unklarheiten beseitigen, den Behörden die Arbeit erleichtern, die Verfahren transparenter machen und auch sichtbar werden lassen, wenn bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt wurde. Solche vergleichsweise kleine Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zur Ordnung der Migrationspolitik leisten.(Gerd Landsberg)