"Wer bestellt, bezahlt" ins Grundgesetz!
Die Überforderung der Kommunen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht nimmt zu. Immer neue Gesetze und Anforderungen auch aufgrund von Vorgaben des Bundes sollen umgesetzt werden. Dabei hatten man in Art. 84 Abs1 Satz 7 GG festgeschrieben: Der Bund darf den Kommunen keine Aufgaben übertragen. Soweit so gut. Oftmals geht es aber eben nicht um die Übertragung neuer, sondern um die Ausweitung bereits bestehender Aufgaben, zb. Im Sozialbereich. Sinnvoller wäre es auch im Verhältnis Bund /Kommunen eine echte Konnexität nach dem Grundsatz: wer bestellt, bezahlt, festzuschreiben. Das hätte ganz sicher Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren, könnte die Beratungen versachlichen und sicherstellen, dass die Finanzierungsfragen geregelt werden, bevor zusätzliche Ansprüche oder Leistungen entstehen.
Föderalismusreform vorbereiten - Wahlkampf mit echten Inhalten!
Gleichzeitig müssen weitere Verfassungsfragen geklärt werden. So spricht vieles dafür Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Art. 91a GG festzuschreiben. Auch die Abgrenzung von innerer und äußerer Sicherheit wird zunehmend diskutiert. Sinnvoll wäre es dies, möglichst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorzubereiten und umzusetzen! Für die anstehenden Monate des Wahlkampfes würde man sich eine Diskussion über diese Fragen wünschen. Gut vorbereitet wird es manche Bürgerinnen und Bürger vielleicht mehr interessieren als die üblichen Schlagworte von der angeblich besseren Zukunft (Gerd Landsberg).
Bürgermeister (CDU) Eltville am Rhein #Transformation #Klimaschutz #Zukunftslust #ImmerWeiterdenken #ChristDemokrat #Zukunftserfinder #Rieslingretter
5moDANKE !!! Die Kommunen sind die erste Ebene des Staates - sie sind das Rückgrat unserer Demokratie. Wer es nicht glaubt, sollte einfach einmal die Kommunen besuchen 🤗🙏🏼 #KraftDerKommunen