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"Computer sagt Nein" Eingabefehler mündet in ungewollte Scheidung

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Für ein Londoner Paar endet die Ehe reichlich überraschend.

Für ein Londoner Paar endet die Ehe reichlich überraschend.

(Foto: picture alliance / empics)

Eine Anwaltskanzlei erwirkt versehentlich die Scheidung eines Paares, das eigentlich verheiratet bleiben will - eine Lappalie. Um die Ehe-Auflösung rückgängig zu machen, ziehen die Betroffenen vor Gericht - ohne Erfolg.

In Großbritannien wurde die Ehe eines Paares nach 21 Jahren rechtskräftig aufgelöst, allerdings, ohne dass es einen Scheidungsantrag gab. Grund ist ein Irrtum eines Mitarbeiters der Londoner Anwaltskanzlei Vardag's. Im vergangenen Jahr öffnete dieser versehentlich im Online-Scheidungsportal HM Courts die Akte des betroffenen Paares und erwirkte einen endgültigen Scheidungsbeschluss, berichtete die BBC. Eigentlich wollte er den Scheidungsbeschluss für einen anderen Mandanten beantragen.

Bereits nach zwei Tagen bemerkte die Anwaltskanzlei den Fehler und beantragte die Aufhebung des Beschlusses, jedoch ohne Erfolg. Der zuständige Richter Sir Andrew McFarlane lehnte den Antrag ab. Im kürzlich veröffentlichten Urteil betont er, dass ein starkes öffentliches Interesse daran bestehe, "die Sicherheit und Endgültigkeit zu respektieren, die sich aus einem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss ergeben, und den durch ihn geschaffenen Status quo zu erhalten".

Das Paar, das in den Gerichtsunterlagen als Herr und Frau Williams bezeichnet wird, verwies auf fehlende Zustimmung. Da ihre Anwälte jedoch generell befugt gewesen seien, für sie zu handeln, sei das Gericht berechtigt gewesen, den gestellten Scheidungsantrag im Namen von Frau Williams zu akzeptieren. Die Scheidung sei entsprechend nicht anfechtbar, so McFarlane weiter.

Fehler müssen rückgängig gemacht werden

Ein Rechtsvertreter des Paares erklärte laut dem BBC-Bericht, dass ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss unabhängig von der Zustimmung der beteiligten Parteien nicht einfach so gekippt werden könne. Nur ein Gericht könne diesen aufheben. Und dafür muss dieser zuvor als nichtig oder anfechtbar eingestuft worden sein.

Die Leiterin der Kanzlei, Ayesha Vardag, sagte, die Entscheidung des Richters bedeute im Grunde, "der Computer sagt Nein, Sie sind geschieden". Sie bezeichnet den Gerichtsbeschluss als "schlecht" und betonte, der Staat solle Menschen nicht einfach aufgrund eines Schreibfehlers scheiden lassen. Werde ein Gericht auf einen Fehler hingewiesen, sagte Vardag weiter, müsse dieser rückgängig gemacht werden.

Quelle: ntv.de, tkr

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