Geplanter Spurwechsel für Ukraine-Flüchtlinge in andere Leistungssysteme führt zu neuen Belastungen in Kommunen
Mit dem geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter aus dem Bürgergeldbezug (SGB II) in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen die Kommunen vor erheblichen Herausforderungen. Diese betreffen nicht nur die Finanzierung, sondern auch Integration, Verwaltungsstrukturen, Wohnraumversorgung und gesellschaftliche Stabilität. Die kommunale Ebene ist der Hauptträger der praktischen Umsetzung – und sieht erhebliche Risiken, die in dieser Form bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Finanzielle Mehrbelastungen: Der Systemwechsel bedeutet für die Kommunen eine massive zusätzliche finanzielle Verantwortung.
Während im SGB II-Bereich wesentliche Kosten – insbesondere für Unterkunft und Heizung – vom Bund getragen oder refinanziert werden, liegt die Finanzierung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nahezu vollständig bei den Kommunen.
Die bestehenden Pauschalen decken die tatsächlichen Kosten nicht ab. Ein Wechsel von mehreren hunderttausend Leistungsberechtigten führt zu einem finanziellen Risiko, das kommunale Haushalte in Zeiten ohnehin angespannter Lage nicht tragen können. Eine nachhaltige Gegenfinanzierung ist zwingend erforderlich.
Integrationsrückschritte: Mit dem Wegfall der Zuständigkeit der Jobcenter endet der Zugang zu zentralen Integrationsleistungen:
- Integrations- und Sprachkurse
- Arbeitsmarktintegration
- Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen
- Vermittlung in Ausbildung und Arbeit
Die Sozialämter können diese Aufgaben weder strukturell noch personell auffangen. Der geplante Wechsel führt damit zu einem erheblichen Integrationsrückschritt und gefährdet erreichte Fortschritte. Langfristig drohen höhere soziale Folgekosten.
Überlastung der kommunalen Verwaltungen: Der Wechsel erzeugt eine enorme Zusatzbelastung für Sozialämter und Ausländerbehörden:
- Neuberechnung sämtlicher Leistungen
- Prüfung und Anpassung der Unterkunftskosten
- Beratung und Betreuung von sehr vielen Betroffenen
- aufenthaltsrechtliche Anpassungen und umfangreiche Bescheidänderungen
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- Die Verwaltungsstrukturen sind für diese zusätzlichen Aufgaben nicht ausgelegt.
Schon heute arbeiten viele Kommunen an der Belastungsgrenze. Eine Umsetzung ohne zusätzliche Ressourcen führt zu deutlichen Bearbeitungsrückständen und sinkender Servicequalität.
Risiken für die Wohnungsversorgung: Die Mieten, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes anerkannt werden, liegen häufig deutlich unter den bisherigen Sätzen des Bürgergeldes.
Dies führt zu drohenden Zwangsumzügen, Rückkehr in bereits überfüllte Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungsverlusten und Obdachlosigkeit.
Die kommunale Unterbringungsinfrastruktur ist vielerorts ausgelastet. Zusätzliche Belastungen gefährden die Stabilität der Wohnraumsituation und erzeugen sichtbare Problemlagen vor Ort.
Soziale Spannungen und gesellschaftliche Auswirkungen: Ein abrupter Systemwechsel, der zu Integrationsabbrüchen, Wohnungsverlusten und zusätzlichen Kosten führt, birgt das Risiko gesellschaftlicher Spannungen. Kommunen warnen, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für staatliches Handeln weiter sinken könnte, wenn der Wechsel ohne ausreichende Abfederung erfolgt. Die kommunale Ebene ist hier unmittelbar betroffen.
Mehr Bürokratie statt Entlastung: Der parallel Betrieb zweier Leistungssysteme – SGB II und AsylbLG – bedeutet zusätzliche Verwaltungswege, neue Software- und Verfahrensanpassungen, Doppelstrukturen und mehr Zeit- und Personalaufwand.Ein Bürokratieabbau wird nicht erreicht. Im Gegenteil entsteht erhebliche zusätzliche Komplexität.
Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Gruppen: Kinder, Alleinerziehende, ältere Geflüchtete oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen sind besonders gefährdet. Sie verlieren oft finanzielle Unterstützung und Förderinstrumente. Verschärfte Armutslagen führen zu mehr Hilfebedarf in Jugend- und Sozialdiensten – ebenfalls eine kommunale Aufgabe.
Forderungen der Kommunen: Die kommunale Ebene fordert vom Bund und den Ländern:
- Vollständigen finanziellen Ausgleich für alle entstehenden Mehrkosten.
- Sicherung der Integrationsangebote, insbesondere Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration – unabhängig vom Leistungssystem.
- Ausreichende Übergangsfristen von mindestens 12–18 Monaten, um Verwaltungsprozesse anzupassen.
- Rechtsklarheit, dass keine Zwangsumzüge aufgrund abgesenkter Unterkunftskosten verlangt werden dürfen.
- Personelle und strukturelle Unterstützung für Sozialämter und Ausländerbehörden. (Gerd Landsberg)