Wege zum flächendeckenden Sirenennetz
Die vom Bund geforderte flächendeckende Sirenenwarnung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen sowohl finanzieller als auch technischer Art. Auch die Schutzpflicht gegenüber den Bürgern, die es gilt vor Gefahren zu schützen, erfordert die Bereitstellung einer zuverlässigen Bevölkerungswarnung und fordert die Kommunen, trotz unsicherer Förderlage mit dem Ausbau voranzugehen. Seitens der Hersteller sind die Kapazitäten für einen schnellen Ausbau vorhanden. Der Artikel beschreibt die aktuellen Entwicklungen in der Sirenenfinanzierung und die Möglichkeiten der Kommunen, um möglichst schnell eine flächendeckende Alarmierung zu erreichen. Der Artikel ist mit freundlicher Genehmigung der Zeitung Der Bayerischer Bürgermeister hier lesbar.
Zur Lage der Schutzräume in Deutschland
Vor dem Hintergrund der Zeitenwende und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist das Thema Schutzräume in Deutschland erneut in den politischen Fokus gerückt. Bundesweit gibt es derzeit nur noch 579 öffentliche Schutzräume mit insgesamt rund 480.000 Plätzen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Innenministerkonferenz am 3. und 4. Dezember 2025 mit einem Schutzraumkonzept befasst. Ziel dieses Konzepts ist es, flächendeckend Schutz bietende Räume gegenüber kriegerischen Gefahren zu schaffen. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um klassische Bunker zum Schutz einer großen Anzahl von Menschen, wie sie teilweise noch in größeren Städten vorhanden sind. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf der Nutzung bestehender baulicher Strukturen in zwei Ausprägungen:
- Private Schutzräume (baulicher Selbstschutz), die von der Bevölkerung selbst eingerichtet werden sollen.
- Öffentliche Schutzräume (ÖSR) in öffentlichen und privaten Gebäuden, etwa in Kellerräumen, U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen oder vergleichbaren baulichen Anlagen.
Die Innenministerkonferenz hat dieses Schutzraumkonzept jedoch nicht beschlossen; vielmehr wurde das Thema kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Ein verbindlicher Beschluss liegt damit nicht vor.
Der grundsätzliche Ansatz eines Schutzraumkonzeptes ist richtig. Notwendig ist jedoch ein angemessenes, praktikables Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Wir gehen davon aus, dass Bund und Länder hierzu noch eine Einigung erzielen und ein entsprechendes Schutzraumkonzept einschließlich der Finanzierung vorlegen werden.
Der damit verbundene Aufwand ist nicht unerheblich. Neben dem eigentlichen Konzept sind unter anderem erforderlich:
- einheitliche Bewertungskriterien für Schutz- und Zufluchtsräume,
- Checklisten zur Erfassung und Auswahl nach bundesweit einheitlichen Standards,
- technische Eingabe- und Erfassungstools für eine bundesweite Übersicht geeigneter Räume,
- eine App für ein öffentlich zugängliches Verzeichnis von Schutzräumen,
- eine verbindliche Ausstattungsliste für die lebensrettende Grundausstattung dieser Einrichtungen sowie
- ein Finanzierungsprogramm zur Beschaffung dieser Grundausstattung.
Wann diese erforderlichen Dokumente und Instrumente vorliegen werden, ist derzeit nicht bekannt. Auch das angekündigte Schreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die Kommunen liegt bislang nicht vor.
Schutzräume sind Teil der zivilen Verteidigung und fallen nach der Gesetzgebungskompetenz und Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in die Verantwortung des Bundes (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG). Länder und Kommunen sind zwar in die Durchführung des Zivilschutzes eingebunden, jedoch nicht in eigener Zuständigkeit, sondern im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes. Entsprechend liegt auch die Finanzverantwortung beim Bund. Die offenen Fragen der Finanzierung und Organisation müssen verbindlich geklärt werden. Erst auf dieser Grundlage können konkrete Schritte zur Umsetzung sinnvoll in Betracht gezogen werden.
Landräte zur Lage der Kommunen: "Das treibt uns in den Kollaps“
Kay Ruge, der neue Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, erklärt im Interview, warum aus dem Schlachtruf der Länder „Wer bestellt, muss bezahlen“ nicht viel geworden ist.
Städtebund: Finanzlage der Kommunen "desaströs" - Vorschlag der Kostenaufteilung
Der Städte- und Gemeindebund hat die finanzielle Lage in den deutschen Kommunen als "desaströs" bezeichnet und bei den Sozialausgaben eine Aufteilung der Kosten vorgeschlagen. Die Kommunen hätten in Krisenzeiten "immer wieder bewiesen", dass sie ein stabiler Anker im Staatsgefüge seien und ihrer Aufgabe gerecht würden, sagte Verbandspräsident Ralph Spiegler in Berlin. Dazu bräuchten sie aber auch die nötigen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen. Die Bilanz 2025 und Ausblick 2026 ist hier veröffentlicht.
Allianz für Sachsen
Die sächsischen Kommunen und die sächsische Wirtschaft gehen neue Wege. Sie werden am kommenden Mittwoch eine "Allianz für Sachsen" vorstellen. Vertreter der Kommunen und Vertreter aus der Wirtschaft, wie der Sächsische Handwerkstag und die IHK haben klare Vorstellungen, wie der Freistaat Sachsen wieder auf Kurs gebracht werden kann. Ziel ist, den Wirtschaftsstandort zu stärken und damit die Grundlagen für den gesellschaftlichen Wohlstand zu erhalten. Dazu wird ein gemeinsames Positionspapier mit konkreten Maßnahmen zu acht Themenfeldern vorgelegt. Dabei geht es unter anderem um einen konsequenten Rückbau bürokratischer Regularien, die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, Spielräume für die Akteure vor Ort, mittelstandsfreundliche Vergaben und die strategische Neuausrichtung der Teilschulnetzplanung (Berufsschulen) bereits ab 2026.