Neusystematisierung und Zusammenführung von Sozialleistungen auf einen Blick
1. Einheitliches Sozialleistungssystem: Zusammenführung zersplitterter Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.
2. Vereinheitlichung der Zuständigkeiten: Reduzierung der bisherigen vier Anlaufstellen auf zwei (Jobcenter für Erwerbsfähige, Sozialämter für Nichterwerbsfähige).
3. Beseitigung von Drehtüreffekten: Vermeidung mehrfacher Antragswege durch ein zusammenhängendes System.
4. Überprüfung weiterer Leistungsbündelungen: Prüfung, welche Leistungen sinnvoller in gemeinsame Systeme überführt werden können.
5. Bündelungsstrategien für Lebenslagen: Leistungen stärker nach Lebenslagen ausrichten statt nach Gesetzbüchern.
Verbesserung von Erwerbsanreizen
6. Anpassung der Einkommensanrechnung: Ein Teil des Erwerbseinkommens wird künftig stärker anrechnungsfrei gestellt.
7. Optimierung der Entzugsraten: Entzugsraten so justieren, dass mehr Arbeit sich auch deutlich mehr lohnt.
8. Schaffung klarer Übergänge zwischen Leistungsbezug und Erwerbstätigkeit: Reduzierung von „Arbeit lohnt sich nicht“-Effekten.
9. Verbesserte Arbeitsmarktintegration: Mehr abgestimmte Unterstützungsangebote zwischen Sozialleistung und Arbeitsmarkt.
10. Ausweitung von Beratungs- und Vermittlungskapazitäten: Stärkere Ressourcen zur Integration in Arbeit bereitstellen.
Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau
11. Einheitliche Rechtsbegriffe: Vereinheitlichung fachlich unterschiedlicher Begriffe zwischen verschiedenen Leistungen.
12. Paulsichere Leistungen und Bagatellgrenzen: Weniger komplexe Nachweis- und Berechnungsverfahren durch Pauschalen.
13. Verlängerte Bewilligungszeiträume: Weniger häufige Neuanträge und Prüfungen.
14. Reduzierte Nachweispflichten: Weniger Dokumentationspflichten, stärker stichprobenhafte Prüfungen.
15. Standardisierte Bedarfserhebungen: Einheitliche Vorgehensweisen, z. B. bei Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaftsbegriffen.
Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung
16. Einheitliches digitales Service-Portal: Zentrale Anlaufstelle für Sozialleistungsanträge online.
17. Einmalige Datenerhebung („Once-Only-Prinzip“): Behörden tauschen Daten untereinander statt Bürger:innen mehrfach abzufragen.
18. Automatisierte Abläufe (z. B. KI-Unterstützung): Teilweise automatische Leistungsprüfung und -auszahlung.
19. Digitale Identitäts- und Authentifizierungsstandards: Sicherer digitaler Zugang für Nutzer:innen.
20. Verbesserter IT-Datenschutz bei gleichzeitigem Datenaustausch: Schaffung eines digitaltauglichen Datenschutzrahmens.
Bürgernähe, Transparenz und Zugänglichkeit
21. Barrierefreie Zugänge: Bürgerfreundliche Formate und erleichterte Antragserklärungen.
22. Aktive Leistungshinweise: Behörden informieren aktiv über mögliche Ansprüche, z. B. durch automatische Hinweise.
23. Bessere Beratung vor Ort: Stärkung wohnortnaher Beratungsangebote.
24. Transparenz über Leistungen und Regeln: Übersichtliche Informationen und nachvollziehbare Berechnungswege.
25. Kommunale Beteiligung: Berücksichtigung kommunaler Bedürfnisse in der Umsetzung.
26. Evaluation und Monitoring: Fortlaufende Überprüfung der Reformwirkung und Anpassung der Umsetzung.