Kommunales Engagement gegen Extremismus rechtlich gestärkt
Die Stadt Nürnberg hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen für alle Kommunen wichtigen juristischen Erfolg errungen. Anlass war ihre Mitgliedschaft in der „Allianz gegen den Rechtsextremismus“, einem Bündnis von 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftlichen Organisationen, dem Nürnberg als Gründungsmitglied angehört.
Gegen diese Mitgliedschaft hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zunächst entschieden, die Stadt müsse aus der Allianz austreten. Dagegen legte Nürnberg Berufung ein – mit Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Ein Austrittsanspruch besteht nur dann, wenn durch die Mitgliedschaft mittelbar in Rechte der Partei aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz eingegriffen wird. Ein solcher Eingriff liegt jedoch nur vor, wenn Ziel oder tatsächlicher Hauptzweck der Allianz darin bestünde, einer Partei – hier der AfD – im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen. Dafür gibt es nach den bisherigen Feststellungen keine Anhaltspunkte. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Stadt innerhalb der Allianz lenkenden Einfluss im Sinne gezielter parteipolitischer Aktionen ausübt – auch das ist nicht erkennbar.
Damit hat das Gericht zugleich betont: Die Stadt Nürnberg hat ihre Neutralitätspflicht nicht verletzt, sondern sich im Rahmen ihres Auftrags für den Schutz der Verfassung engagiert.
Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun erneut unter Beachtung etwaiger Feststellungen erneut entscheiden. Dennoch ist schon jetzt klar: Das Urteil stärkt den Handlungsspielraum der Kommunen, sich gemeinsam gegen Extremismus zu engagieren, ohne rechtliche Nachteile befürchten zu müssen.
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