Geplante Sicherstellungsgesetze: Neue Herausforderungen für die Kommunen
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Angriffe, Cyberattacken, Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur und der zunehmende Einsatz von Drohnen zeigen: Die Bedrohungen nehmen zu. Deutschland muss seine Gesamtverteidigungsfähigkeit deshalb schneller und konsequenter stärken. Die Zeit drängt.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die Bundesregierung an einer grundlegenden Modernisierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Sie sollen Deutschland auf Krisen, hybride Angriffe sowie den Spannungs- und Verteidigungsfall vorbereiten. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zur Sicherstellung der Ernährung, der Gesundheitsversorgung, der Energie- und Wasserversorgung, des Verkehrs, der Telekommunikation sowie weiterer kritischer Infrastrukturen. Viele der heute geltenden Gesetze stammen noch aus den 1960er- und 1970er-Jahren und werden den aktuellen Bedrohungen nicht mehr gerecht.
Parallel dazu hat die Bundeswehr mit dem Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) einen militärischen Handlungsrahmen geschaffen. Er regelt insbesondere die militärischen Abläufe im Bündnis- und Verteidigungsfall – von der Verlegung alliierter Streitkräfte über die militärische Logistik bis zum Schutz strategisch wichtiger Einrichtungen.
Ziviler Operationsplan Deutschland notwendig: Doch militärische Planung allein reicht nicht aus. Sie muss durch einen zivilen Operationsplan Deutschland ergänzt werden, der Bund, Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen, Wirtschaft und Betreiber kritischer Infrastrukturen eng miteinander verzahnt. Die Widerstandsfähigkeit Deutschlands entscheidet sich nicht allein in den Streitkräften, sondern vor allem dort, wo die Menschen leben – in den Städten, Gemeinden und Landkreisen.
Die Kommunen tragen die öffentliche Daseinsvorsorge. Sie sichern die Trinkwasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung, den Brand- und Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, große Teile der Gesundheitsversorgung, den öffentlichen Nahverkehr und wesentliche Verwaltungsleistungen. Im Spannungs- und Verteidigungsfall werden sie zugleich erste Ansprechpartner für die Bevölkerung sein.
Hinzu kommt die Unterstützung der Bundeswehr und der Bündnispartner. Marschrouten müssen freigehalten, Verkehrsströme gelenkt, Flächen bereitgestellt und kritische Infrastrukturen geschützt werden. Gleichzeitig muss das öffentliche Leben für die Bevölkerung so weit wie möglich funktionieren. Diese doppelte Verantwortung macht deutlich: Militärische und zivile Verteidigungsplanung gehören untrennbar zusammen.
Ein ziviler Operationsplan Deutschland sollte deshalb verbindlich regeln, wie Bund, Länder und Kommunen im Krisen- und Verteidigungsfall zusammenarbeiten. Er muss klare Zuständigkeiten schaffen, Melde- und Entscheidungswege vereinheitlichen, Mindeststandards für die Vorsorge festlegen und regelmäßige gemeinsame Übungen vorsehen. Ebenso müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Unternehmen, die mit deren Schutz beauftragt sind, systematisch eingebunden werden.
Die neuen Sicherstellungsgesetze müssen dabei nicht nur organisatorische Fragen regeln, sondern auch einen modernen Rechtsrahmen schaffen. Wer kritische Infrastruktur wirksam schützen soll, benötigt klare gesetzliche Befugnisse. Das betrifft beispielsweise den Umgang mit unbefugten Drohnen über Energieanlagen, Wasserwerken oder Telekommunikationseinrichtungen. Betreiber und von ihnen beauftragte Sicherheitsunternehmen brauchen eindeutige rechtliche Grundlagen, um Gefahren frühzeitig abwehren zu können. Welche Eingriffsbefugnisse dabei privaten Unternehmen übertragen werden können und welche Maßnahmen staatlichen Behörden vorbehalten bleiben müssen, ist gesetzlich eindeutig zu regeln.
Für die Kommunen bedeutet dies erhebliche zusätzliche Anforderungen. Notstromversorgung, Cybersicherheit, Krisenkommunikation, Schutz kritischer Einrichtungen, Bevorratung, Ausweichstandorte und leistungsfähige Führungsstrukturen werden Milliardeninvestitionen erfordern. Hinzu kommen Ausgaben für Ausbildung, Übungen und Personal.
Deshalb gilt: Neue Aufgaben dürfen nicht ohne eine gesicherte Finanzierung übertragen werden. Das Konnexitätsprinzip muss auch im Bereich der nationalen Sicherheitsvorsorge uneingeschränkt gelten.
Die hierfür notwendigen Investitionen müssen aus dem Sondervermögen für Verteidigung und Bevölkerungsschutz finanziert werden. Wer Deutschlands Verteidigungsfähigkeit stärken will, darf die zivile Seite nicht vernachlässigen. Panzer, Flugzeuge und Munition allein schaffen keine Resilienz. Ebenso unverzichtbar sind sichere Wasserwerke, funktionierende Krankenhäuser, belastbare Kommunikationsnetze, geschützte Leitstellen und handlungsfähige Kommunalverwaltungen.
Die geplanten Sicherstellungsgesetze bieten die Chance, die zivile Verteidigungsfähigkeit Deutschlands grundlegend zu modernisieren. Diese Chance sollte jetzt genutzt werden. Sicherheit ist eine gesamtstaatliche Aufgabe – und sie beginnt vor Ort. Deshalb müssen die Kommunen von Anfang an gleichberechtigt in die neue Sicherheitsarchitektur eingebunden werden. (Gerd Landsberg)