Der jüngste islamistische Terroranschlag ist ein weiterer Beleg dafür, dass Deutschland seine Terrorabwehr konsequent verbessern muss. Besonders erschütternd ist: Der Täter war den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt. Er war verurteilt worden, erhielt jedoch eine Bewährungsstrafe, weil das Gericht davon ausging, dass er sich glaubhaft von seiner islamistischen Ideologie gelöst habe. Diese Einschätzung erwies sich als fatal.
Nach solchen Anschlägen werden regelmäßig schärfere Strafgesetze oder sogar Änderungen des Grundgesetzes gefordert. Das mag politisch eingängig sein, löst das eigentliche Problem aber nicht. Fanatische Terroristen lassen sich von höheren Strafandrohungen nicht abschrecken. Entscheidend ist, Anschläge zu verhindern, bevor sie stattfinden.
Dafür brauchen wir keine Symbolpolitik, sondern einen leistungsfähigen Sicherheitsstaat im Rahmen des Rechtsstaates. Polizei und Verfassungsschutz müssen personell, technisch und rechtlich so ausgestattet sein, dass sie Gefährder wirksam überwachen und Informationen ohne unnötige Hürden austauschen können. Datenschutz ist unverzichtbar. Er darf aber nicht dazu führen, dass Sicherheitsbehörden bekannte Gefährder aus den Augen verlieren oder öffentlich zugängliche Informationen nicht ausreichend auswerten dürfen.
Bei eindeutig gefährlichen Personen müssen alle rechtsstaatlich zulässigen Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Dazu kann auch die elektronische Fußfessel gehören. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum die Möglichkeiten der Präventivhaft in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Bei der Terrorabwehr braucht es bundesweit vergleichbare Standards.
Der Fall zeigt aber auch, dass die Justiz stärker in den Blick genommen werden muss. Niemand stellt die richterliche Unabhängigkeit infrage. Dennoch sollte die Richterfortbildung die Strategien extremistischer Täter intensiver behandeln. Wer über Terrorverfahren entscheidet, muss wissen, wie professionell Radikalisierte versuchen können, Sicherheitsbehörden und Gerichte über einen angeblichen Gesinnungswandel zu täuschen.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob für Terrorismus- und Extremismusverfahren Schwerpunktzuständigkeiten bei Gerichten geschaffen werden. So könnte besonderer juristischer Sachverstand gebündelt, Erfahrung aufgebaut und die Qualität der Entscheidungen weiter verbessert werden. Spezialisierung hat sich in vielen Bereichen der Justiz bewährt – warum nicht auch dort, wo es um die Abwehr schwerster Gefahren für unsere Gesellschaft geht?
Eines dürfen wir uns nicht vormachen: Die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus wird auf absehbare Zeit bestehen bleiben. Absolute Sicherheit wird es nie geben. Aber wir können und müssen alles dafür tun, Risiken zu minimieren. Ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht in immer neuen Forderungen nach schärferen Gesetzen. Er zeigt sich in gut ausgestatteten Sicherheitsbehörden, einer hervorragend qualifizierten Justiz und der Bereitschaft, aus Fehlern die richtigen Konsequenzen zu ziehen. (Gerd Landsberg)