Privater Social-Media-Kanal eines Bürgermeisters schützt nicht vor amtlicher Zurechnung
"Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) können Äußerungen eines Bürgermeisters auf einem vermeintlich privaten Social-Media-Kanal der Kommune als amtliche Äußerung zugerechnet werden. Das Gericht entschied in seinem Beschluss vom 06. Juli 2026 (Az.: OVG 12 S 55/26), dass das Gesamtbild des Social-Media-Auftritts aus Sicht eines verständigen Betrachters relevant sei. Insofern müssten der Inhalt, die Form und der Zusammenhang der Kommunikation gewürdigt werden. Die bloße Kennzeichnung als “privater Kanal” sei dagegen nicht ausreichend, wenn erkennbar amtliche und private bzw. politische Inhalte miteinander vermischt würden. Bei amtlichen Äußerungen gelte zudem die Bindung an das Sachlichkeits- bzw. Neutralitätsgebot. Auch könne sich ein Amtsträger in seiner Funktion gegenüber Bürgern nicht auf die allgemeine Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG berufen", heißt es in einer Meldung des NW Städte- und Gemeindebundes.
Schleswig-Holstein: Kleine Gemeinden gehen im Streit um Finanzausgleich vor Gericht
Vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein wurde verhandelt, ob "Zentrale Orte" pauschal zusätzliches Steuergeld bekommen sollten. Gemeinden ohne diesen Status fühlen sich benachteiligt. Eine Entscheidung fällt am 30.Oktober.
Rolle von Künstlicher Intelligenz für die Verwaltung
Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) kann die öffentliche Verwaltung zentralen Herausforderungen mit innovativen Lösungen begegnen, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und zur Arbeitsentlastung beizutragen. Eine moderne Verwaltung muss auch KI als Arbeitswerkzeug nutzen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7753) auf eine Kleine Anfrage (21/7315) der AfD-Fraktion. „Der maßgebliche Standard lautet: Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung. KI ist ein unterstützendes Werkzeug, der Mensch führt.“
Die Bundesregierung fördere die Nutzung von KI in der Verwaltung, weil sie überzeugt ist, dass Deutschland den produktiven und zugleich maßvollen Umgang mit KI schnell weiter lernen müsse, heißt es in der Antwort weiter.
Regelungen zur Versagung der staatlichen Kostenerstattung für die Beschäftigung unzuverlässiger Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter verstoßen nicht gegen die Landesverfassung
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit heute veröffentlichtem Urteil entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von der staatlichen Kostenerstattung nicht gegen die Verfassung für Rheinland-Pfalz verstoßen. Ein entsprechender Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion blieb daher ohne Erfolg.
Erste positive Bilanz zum bundesweiten Warntag
Dem extra lauten Warnton konnte am Warntag wohl kaum jemand entkommen – selbst wenn keine Warn-App installiert ist, das Handy auf lautlos gestellt wurde und der "Nicht stören"-Modus aktiv war. Das war so gewollt am sechsten bundesweiten Warntag. Dazu eine erste Bilanz. Der Verband der Hersteller von Bevölkerungswarnsystemen (VHBW) fordert einen schnelleren Ausbau der Sirenenwarnung.