Handreichung zur praktischen Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses
Wie wirkt sich die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses auf behördliche Genehmigungsverfahren aus?
Die neue Handreichung des Gigabitbüros des Bundes unterstützt Behörden, Kommunen und weitere Beteiligte bei der praktischen Anwendung der neuen Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 TKG. Sie erläutert die rechtliche Einordnung des überragenden öffentlichen Interesses und zeigt anhand ausgewählter Rechtsgebiete, wie dieses bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen im Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu berücksichtigen ist.
Sie richtet sich vor allem an 𝗕𝗲𝗵ö𝗿𝗱𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗼𝗺𝗺𝘂𝗻𝗲𝗻 und zeigt, wie dieses besondere öffentliche Interesse bei 𝗔𝗯𝘄ä𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗿𝗺𝗲𝘀𝘀𝗲𝗻𝘀𝗲𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 berücksichtigt werden soll, um den 𝗚𝗹𝗮𝘀𝗳𝗮𝘀𝗲𝗿- 𝘂𝗻𝗱 𝗠𝗼𝗯𝗶𝗹𝗳𝘂𝗻𝗸𝗮𝘂𝘀𝗯𝗮𝘂 zu unterstützen.
Kurz gesagt: 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗚𝗲𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗳ü𝗿 𝗚𝗹𝗮𝘀𝗳𝗮𝘀𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗠𝗼𝗯𝗶𝗹𝗳𝘂𝗻𝗸. Die neue Handreichung schafft Orientierung für Behörden und Kommunen:
- Netzausbau wird bei Abwägungsentscheidungen besonders berücksichtigt.
- Bestehendes Fachrecht bleibt bestehen.
- Verfahren können beschleunigt werden.
- Entscheidungen vor Ort werden klarer und rechtssicherer.
Eine Schulstunde mit 800 Schülern
Zwei Lehrer plus 800 Schüler gleich Rekord. In der Schulstunde steht aber nicht Mathe auf dem Plan, sondern die Zukunft.
Deutschland: Krankheitskosten übersteigen halbe Billion Euro
Krankheiten und gesundheitliche Probleme nehmen in Deutschland zu. Für ihre Behandlung fielen 2024 unmittelbare Kosten von 528,5 Milliarden Euro an. Zwei Krankheitsbilder stehen ganz vorne.
Verbindliche Entwicklungstests für Kinder geplant
Die Regierung will die Länder mit Milliarden unterstützen, damit Kitakinder besser in die Schule starten. Die Opposition kritisiert eine finanzielle Mogelpackung.
In diesen Bundesländern gibt es die meisten Schulabbrecher
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne anerkannte Qualifikation die Schule verlassen, ist auf einem Rekordhoch. Einige Bundesländer stehen allerdings besser da als andere.
Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co
Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Das Gericht entschied in fünf Eilbeschlüssen, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Es gab fünf entsprechenden Eilanträgen dieser Unternehmen statt. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus.