Bund plant Abwehrbefugnis bei Drohnen für private Unternehmen
Die Bundesregierung prüft, privaten Betreibern kritischer Infrastruktur künftig weitergehende Befugnisse zur Abwehr von Drohnen zu geben. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Spionage, Sabotage und hybride Angriffe ist dieser Ansatz grundsätzlich richtig.
Drohnen sind längst mehr als ein Problem für Flughäfen. Sie können kritische Einrichtungen ausspähen, Sicherheitsvorkehrungen überwinden und im Vorfeld möglicher Sabotageakte eingesetzt werden. Betroffen sein können Energieversorger, Verkehrsunternehmen, Industrieanlagen, militärische Einrichtungen, aber auch Telekommunikationsnetze.
Gerade die Telekommunikationsinfrastruktur ist für das Funktionieren unseres Gemeinwesens von zentraler Bedeutung. Fallen Netze oder wichtige Standorte aus, betrifft dies nicht nur Unternehmen. Auch Verwaltungen, Rettungsdienste, Krankenhäuser, Katastrophenschutz und die Bevölkerung können erheblich beeinträchtigt werden. Der Schutz der Telekommunikationsinfrastruktur muss deshalb als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der nationalen Sicherheitsvorsorge verstanden werden.
Der Staat kann allerdings nicht an jedem Standort permanent präsent sein. Betreiber kritischer Infrastruktur müssen deshalb in die Lage versetzt werden, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unmittelbar zu melden und – innerhalb klar definierter gesetzlicher Grenzen – auch selbst erste Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
Das gilt insbesondere für Telekommunikationsunternehmen wie beispielsweise die Deutsche Telekom. Sie verfügen über eine bundesweit verteilte und für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur. Gleichzeitig gibt es bereits Kooperationen mit Sicherheits- und Technologieunternehmen, etwa im Bereich der Drohnenabwehr.
Wenn der Bund entsprechende Befugnisse für private Betreiber schafft, sollte daher grundsätzlich geprüft werden, welche technischen Möglichkeiten und rechtlichen Handlungsspielräume Betreiber kritischer Infrastruktur benötigen, um ihre Netze, Standorte und Anlagen wirksam zu schützen.
Dabei geht es nicht um eine Privatisierung staatlicher Sicherheitsaufgaben. Die hoheitliche Verantwortung muss beim Staat bleiben. Es wäre aber nicht sinnvoll, Unternehmen eine besondere Verantwortung für kritische Infrastruktur zu übertragen, ohne ihnen zugleich die notwendigen Möglichkeiten zu geben, diese Infrastruktur in einer akuten Gefahrenlage zu schützen.
Das gilt auch mit Blick auf die Kommunen. Städte und Gemeinden sind auf funktionierende Telekommunikationsnetze angewiesen – für Verwaltung, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz und die Warnung der Bevölkerung. Der Schutz digitaler Infrastruktur ist damit unmittelbar auch kommunale Sicherheitsvorsorge. Wir brauchen deshalb ein abgestuftes Sicherheitskonzept: Der Staat muss die übergeordnete Sicherheitsverantwortung, die notwendigen hoheitlichen Befugnisse und die erforderlichen Einsatzkräfte vorhalten. Betreiber kritischer Infrastruktur müssen gleichzeitig über die technische Ausstattung und – soweit erforderlich – über klar definierte Befugnisse verfügen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und erste Abwehrmaßnahmen einzuleiten.
Gerade bei Drohnen können wenige Minuten entscheidend sein. Deshalb darf zwischen dem Erkennen einer Bedrohung und dem möglichen staatlichen Einschreiten keine gefährliche Sicherheitslücke entstehen.
Die Überlegungen des Bundes sind daher zu begrüßen. Entscheidend ist jetzt, schnell klare, rechtssichere und praxistaugliche Regeln zu schaffen. Für Betreiber kritischer Infrastruktur muss eindeutig feststehen, was sie im Gefahrenfall erkennen, melden und selbst veranlassen dürfen.
Sicherheit darf nicht erst beginnen, wenn der Angriff bereits stattfindet. Sie muss dort beginnen, wo die Gefahr erkannt wird (Gerd Landsberg)