Die Schulden der Kommunen sind im vergangenen Jahr um fast zehn Prozent gestiegen.
Haftungsbegrenzung für Kommunen – mehr Augenmaß, weniger Bürokratie
Die Haftungssituation der Kommunen hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Ein Grabstein auf dem Friedhof fällt um und verletzt einen Bürger am Fuß. Ein abgestorbener Ast bricht aus einem kommunalen Baum und verursacht einen Schaden. Ein Schlagloch beschädigt einen tiefergelegten Sportwagen. Schnell stellt sich die Frage: Wer haftet?
Nicht selten lautet die erste Antwort: die Kommune. Natürlich müssen Städte und Gemeinden ihre Verkehrssicherungspflichten ernst nehmen. Wo Gefahren erkennbar sind und zumutbare Sicherungsmaßnahmen möglich sind, muss die öffentliche Hand handeln. Aber die Entwicklung der vergangenen Jahre führt zu einer grundsätzlichen Frage: Ist es noch angemessen, nahezu jedes allgemeine Lebensrisiko über die Haftung der Kommune abzusichern?
Wenn aus Vorsorge Bürokratie wird: Die zunehmende Haftungssensibilität hat inzwischen erhebliche Auswirkungen auf den Verwaltungsalltag. Versicherer machen teilweise sehr konkrete Vorgaben, wie kommunale Einrichtungen zu kontrollieren und zu sichern sind. Beim Friedhof kann das beispielsweise bedeuten, dass Grabsteine regelmäßig einem sogenannten Rütteltest unterzogen werden. Damit ist es allerdings nicht getan. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für solche Kontrollen geschult werden, Prüfungen müssen dokumentiert, Fristen eingehalten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen veranlasst werden.
Was im Einzelfall sinnvoll sein kann, entwickelt sich in der Summe zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Kommunale Beschäftigte verbringen zunehmend Zeit damit, Risiken zu dokumentieren und Haftungsfragen abzusichern. Zeit, die an anderer Stelle fehlt – etwa bei der Bearbeitung von Bauanträgen, bei der Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern oder bei der Umsetzung dringend notwendiger Investitionen.
Haben wir das Verhältnis von Verantwortung und Eigenverantwortung verloren? Parallel dazu hat sich bei Teilen der Bevölkerung eine Erwartungshaltung entwickelt: Wenn mir etwas passiert, muss jemand dafür haften. Und dieser „Jemand“ ist bei öffentlichen Einrichtungen häufig die Kommune. Dabei gerät ein wichtiger Grundsatz zunehmend aus dem Blick: Das Leben ist nicht risikofrei. Wer einen Waldweg benutzt, einen öffentlichen Spielplatz betritt, einen Friedhof besucht oder eine kommunale Einrichtung nutzt, bewegt sich nicht in einem vollständig risikofreien Raum. Natürlich darf niemand unvertretbaren Gefahren ausgesetzt werden. Aber nicht jedes Risiko kann und muss von der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden. Es braucht deshalb wieder mehr Bewusstsein für die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.
Haftung ja – aber mit Augenmaß: Im Rahmen der Überlegungen zur Modernisierung des föderalen Staates sollte deshalb auch das Haftungsrecht für Kommunen auf den Prüfstand. Ein möglicher Ansatz könnte darin bestehen, für die Nutzung bestimmter öffentlicher Einrichtungen einen stärkeren Grundsatz der Eigenverantwortung zu
verankern: Wer öffentliche Sachen und Einrichtungen bestimmungsgemäß für die Allgemeinheit nutzt, trägt grundsätzlich auch die damit verbundenen allgemeinen Lebens- und Nutzungsrisiken – soweit die Kommune ihre zumutbaren Verkehrssicherungspflichten
erfüllt hat. Das wäre kein Freibrief für Kommunen. Wo eine Kommune eine bekannte Gefahrenquelle nicht beseitigt, nicht ausreichend kennzeichnet oder ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, muss sie auch weiterhin Verantwortung tragen. Es geht vielmehr um eine andere Balance: Haftung dort, wo tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt – Eigenverantwortung dort, wo sich lediglich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.
Ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung: Eine solche Neujustierung könnte mehr bewirken als nur eine Entlastung der kommunalen Haushalte und Versicherungen. Sie könnte auch ein wichtiger Baustein für eine effizientere und schnellere Verwaltung sein. Weniger kleinteilige Kontrollen, weniger Dokumentationspflichten und weniger aufwendige
Haftungsprüfungen würden kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten. Gleichzeitig könnten Verfahren beschleunigt und Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar einen Mehrwert schaffen. Auch für die Betroffenen selbst wäre eine klare Rechtslage hilfreich. Denn langwierige Haftungsprozesse schaffen nicht selten Erwartungen, die am Ende enttäuscht werden. Wer dagegen von vornherein weiß, welche Risiken er bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen selbst trägt, hat eine klarere Orientierung.
Der Staat muss nicht jedes Lebensrisiko übernehmen: Die Modernisierung des Staates darf sich deshalb nicht allein auf Digitalisierung und den Abbau einzelner Formulare beschränken. Wir brauchen auch eine Diskussion darüber, welche Verantwortung der Staat übernehmen muss – und wo Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger beginnen sollte. Kommunen sind für die Daseinsvorsorge da. Sie können und sollen aber nicht gleichzeitig zur Vollkaskoversicherung für sämtliche Risiken des täglichen Lebens werden.
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